Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. März 2023
1. März 2023
>
Version
31. Dezember 2024
31. Dezember 2024
(1) Die Verschmelzungsprüfer haben über das Ergebnis der Prüfung schriftlich zu berichten. Der Prüfungsbericht kann auch gemeinsam erstattet werden.
(2) Der Prüfungsbericht ist mit einer Erklärung darüber abzuschließen, ob das vorgeschlagene Umtauschverhältnis der Anteile, gegebenenfalls die Höhe der baren Zuzahlung oder die Mitgliedschaft bei dem übernehmenden Rechtsträger als Gegenwert angemessen ist. Dabei ist anzugeben,
- 1.
- nach welchen Methoden das vorgeschlagene Umtauschverhältnis ermittelt worden ist;
- 2.
- aus welchen Gründen die Anwendung dieser Methoden angemessen ist;
- 3.
- welches Umtauschverhältnis oder welcher Gegenwert sich bei der Anwendung verschiedener Methoden, sofern mehrere angewandt worden sind, jeweils ergeben würde; zugleich ist darzulegen, welches Gewicht den verschiedenen Methoden bei der Bestimmung des vorgeschlagenen Umtauschverhältnisses oder des Gegenwerts und der ihnen zugrundeliegenden Werte beigemessen worden ist und, falls in den an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern unterschiedliche Methoden verwendet worden sind, ob die Verwendung unterschiedlicher Methoden gerechtfertigt war;
- 4.
- welche besonderen Schwierigkeiten bei der Bewertung der Rechtsträger aufgetreten sind.
(3) § 8 Abs. 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.
Fachbeiträge • 4
- 1. Rechtsprechungsdatenbank - Seite 31 - @legalEingeschränkter Zugriff@Legal Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.at.legal · 22. Januar 2013
- 2. Die Planung von UmwandlungsmaßnahmenEingeschränkter ZugriffMake It Simple · www.kuemmerlein.de · 4. April 2016
- 3. Unternehmensumwandlung - Teil 11 - VerschmelzungsprüfeEingeschränkter ZugriffCarola Ritterbach Monika Dibbelt · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 4. Dezember 2020
- 4. "Kosten für den Vermögensübergang" in § 12 II 1 UmwStG 2006Eingeschränkter ZugriffViktoryia · www.drschulze-recht.de · 24. Juni 2023
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 20/3822 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der UmwandlungsrichtlinieBundestag Drucksachen · 5. Oktober 2022
- 2. 19/26966 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz - FISG)Bundestag Drucksachen · 24. Februar 2021