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1. März 2023
1. März 2023
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31. Dezember 2024
31. Dezember 2024
(1) In dem Formwechselbeschluss müssen mindestens bestimmt werden:
- 1.
- die Rechtsform, die der Rechtsträger durch den Formwechsel erlangen soll;
- 2.
- der Name oder die Firma des Rechtsträgers neuer Rechtsform;
- 3.
- eine Beteiligung der bisherigen Anteilsinhaber an dem Rechtsträger nach den für die neue Rechtsform geltenden Vorschriften, soweit ihre Beteiligung nicht nach diesem Buch entfällt;
- 4.
- Zahl, Art und Umfang der Anteile oder der Mitgliedschaften, welche die Anteilsinhaber durch den Formwechsel erlangen sollen oder die einem beitretenden persönlich haftenden Gesellschafter eingeräumt werden sollen;
- 5.
- die Rechte, die einzelnen Anteilsinhabern sowie den Inhabern besonderer Rechte wie Anteile ohne Stimmrecht, Vorzugsaktien, Mehrstimmrechtsaktien, Schuldverschreibungen und Genußrechte in dem Rechtsträger gewährt werden sollen, oder die Maßnahmen, die für diese Personen vorgesehen sind;
- 6.
- ein Abfindungsangebot nach § 207, sofern nicht der Formwechselbeschluss zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung aller Anteilsinhaber bedarf oder an dem formwechselnden Rechtsträger nur ein Anteilsinhaber beteiligt ist;
- 7.
- die Folgen des Formwechsels für die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen sowie die insoweit vorgesehenen Maßnahmen.
(2) Der Entwurf des Formwechselbeschlusses ist spätestens einen Monat vor dem Tage der Versammlung der Anteilsinhaber, die den Formwechsel beschließen soll, dem zuständigen Betriebsrat des formwechselnden Rechtsträgers zuzuleiten.
Fachbeiträge • 7
- 1. Identitätsgrundsatz ade Neues zum Formwechsel GmbH in GmbH & Co KG und vice versaEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 3. April 2025
- 2. Beteiligungsrechte des deutschen Betriebsrates bei UnternehmenstransaktionenEingeschränkter Zugriffwww.roedl.com · 17. September 2026
- 3. Umwandlung einer GbR in eine GmbHEingeschränkter ZugriffDr. Rainer Freudenberg, Ll.M · www.freudenberg-law.com · 31. Juli 2023
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- 6. Decision detailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
- 7. Entscheidung DetailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 20/3822 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der UmwandlungsrichtlinieBundestag Drucksachen · 5. Oktober 2022
- 2. 20/8292 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)Bundestag Drucksachen · 11. September 2023