(1) Die Dienststellen haben Arbeitszeiten und sonstige Rahmenbedingungen anzubieten, die allen Beschäftigten die Vereinbarkeit von Familie oder Pflege mit der Berufstätigkeit erleichtern, soweit zwingende dienstliche Belange oder zwingende betriebliche Belange dem nicht entgegenstehen. Zu den sonstigen Rahmenbedingungen können Möglichkeiten zur Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Personen einschließlich entsprechender Beratungs- und Vermittlungsleistungen gehören.
(2) Kosten für die Betreuung von Kindern oder von pflegebedürftigen Personen können auf Antrag im Einzelfall nach den Absätzen 3 und 4 erstattet werden, wenn
- 1.
- sie zusätzlich anfallen,
- 2.
- sie unabwendbar sind und
- 3.
- eine Erstattung nach anderen Rechtsgrundlagen nicht möglich ist.
(3) Die Kostenerstattung nach Absatz 2 ist für die Dauer folgender Maßnahmen möglich:
- 1.
- bei dienstlich bedingter Abwesenheit vom regelmäßigen Dienstort sowie,
- 2.
- soweit der Dienst oder die Arbeitsleistung am regelmäßigen Dienstort zur Unterstützung der Streitkräfte bei der Bewältigung von Krisenlagen anfällt und nicht innerhalb der vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit liegt, bei
- a)
- Ableistung von angeordneter oder genehmigter Mehrarbeit gemäß § 88 des Bundesbeamtengesetzes,
- b)
- über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinausgehender angeordneter oder genehmigter Arbeitsleistung sowie
- c)
- Ableistung von Schichtdienst.
(4) Krisenlagen nach Absatz 3 Nummer 2 sind in der Regel
- 1.
- Amtshilfemaßnahmen einschließlich der Unterstützungsleistungen in Katastrophenfällen,
- 2.
- Maßnahmen zur Erhöhung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr,
- 3.
- Maßnahmen zur Gefahrenabwehr,
- 4.
- Maßnahmen zum Schutz von Einrichtungen und von Infrastruktur,
- 5.
- vorbereitende Maßnahmen der Bundeswehr für verbündete Streitkräfte im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung sowie
- 6.
- Unterstützungsleistungen für verbündete Streitkräfte im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung.
Fachbeiträge • 4
- 1. Bewährungsaufstieg während Elternzeit - BAG 6 AZR 731/13Eingeschränkter ZugriffAdmin · www.kanzlei-moegelin.de · 29. Juni 2016
- 2. Verzögerung des Stufenaufstiegs wegen Elternzeit - BAG 6 AZR 89/12Eingeschränkter ZugriffAdmin · www.kanzlei-moegelin.de · 22. Februar 2017
- 3. BVerwG 2 C 12.08, Urteil vom 26. März 2009Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 4. BVerwG 2 C 16.14, Urteil vom 16. Juli 2015Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 19/3365 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/2713 - Vorbildfunktion der Bundesregierung bei der Gleichstellung von Frauen und MännernBundestag Drucksachen · 9. Juli 2018
- 2. 18/13333 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über den Frauen- und Männeranteil an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen DienstesBundestag Drucksachen · 10. August 2017
- 3. 19/32615 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/32417- Aufgabenerfüllung der Gleichstellungsbeauftragten des BundesBundestag Drucksachen · 29. September 2021
- 4. 19/26689 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen DienstBundestag Drucksachen · 15. Februar 2021
- 5. 20/13488 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die BundeswehrBundestag Drucksachen · 23. Oktober 2024
- 6. 21/3900 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung zum Bundesgleichstellungsgesetz für den Berichtzeitraum 2021 bis 2024Bundestag Drucksachen · 29. Januar 2026