(1) Die Dienststellen haben den Anträgen von Beschäftigten mit Familien- oder Pflegeaufgaben auf familien- oder pflegebedingte Teilzeitbeschäftigung oder auf Beurlaubung zu entsprechen, soweit zwingende dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen. Dies gilt auch für Anträge von Beschäftigten in Führungspositionen ungeachtet der Hierarchieebene.
(2) Im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten haben die Dienststellen den Beschäftigten mit Familien- oder Pflegeaufgaben auch Telearbeitsplätze, mobile Arbeit oder familien- oder pflegefreundliche Arbeitszeit- und Präsenzzeitmodelle anzubieten.
(3) Die Ablehnung von Anträgen nach Absatz 1 oder 2 muss in Textform begründet werden.
(4) Die Dienststellen müssen Beschäftigte, die einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung, familien- oder pflegefreundliche Arbeitszeitmodelle oder Beurlaubung zur Wahrnehmung von Familien- oder Pflegeaufgaben stellen, frühzeitig in Textform hinweisen auf:
- 1.
- die Folgen einer Bewilligung, insbesondere in beamten-, arbeits-, versorgungs- und rentenrechtlicher Hinsicht, sowie
- 2.
- die Möglichkeit einer Befristung mit Verlängerungsoption und deren Folgen.
(5) Die Dienststellen haben darauf zu achten, dass
- 1.
- Beschäftigte, deren Antrag auf Teilzeitbeschäftigung, familien- oder pflegefreundliche Arbeitszeitmodelle oder Beurlaubung zur Wahrnehmung von Familien- oder Pflegeaufgaben positiv entschieden wurde, eine ihrer ermäßigten Arbeitszeit entsprechende Entlastung von ihren dienstlichen Aufgaben erhalten und
- 2.
- sich aus der ermäßigten Arbeitszeit keine dienstlichen Mehrbelastungen für andere Beschäftigte der Dienststelle ergeben.
(6) Die Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes zur Teilzeitbeschäftigung sowie sonstige gesetzliche Regelungen zur Teilzeitbeschäftigung oder zur Beurlaubung bleiben von den Absätzen 1 bis 5 unberührt.
Fachbeiträge • 6
- 1. § 32 Teilnahme der SchwerbehindertenvertretungEingeschränkter ZugriffDer Neue · www.betriebsrat.com · 28. Dezember 2008
- 2. Kündigung durch die US-Streitkräfte - BAG 2 AZR 867/15Eingeschränkter ZugriffAdmin · www.kanzlei-moegelin.de · 3. März 2017
- 3. BVerwG 6 C 3.09, Urteil vom 08. April 2010Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 4. BVerwG 6 A 1.06, Urteil vom 27. Juni 2007Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 5. Arbeitsrecht & HomeofficeEingeschränkter Zugriffwww.juris.de
- 6. Arbeitsrecht & HomeofficeEingeschränkter Zugriffwww.juris.de
Öffentliche Quellen • 8
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- 2. 18/12840 - Unterrichtung: Zweiter Gleichstellungsbericht der BundesregierungBundestag Drucksachen · 21. Juni 2017
- 3. 19/24615 - Unterrichtung: Evaluationsgutachten über die Wirksamkeit des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst sowie über den Erfüllungsaufwand und Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 19. November 2020
- 4. 19/21550 - Unterrichtung: Ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie der BundesregierungBundestag Drucksachen · 9. Juli 2020
- 5. 19/32615 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/32417- Aufgabenerfüllung der Gleichstellungsbeauftragten des BundesBundestag Drucksachen · 29. September 2021
- 6. 19/26689 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen DienstBundestag Drucksachen · 15. Februar 2021
- 7. 20/8645 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung gleichstellungsrechtlicher Regelungen für das militärische Personal der Bundeswehr und anderer gesetzlicher Regelungen (Gleichstellungsfortentwicklungsgesetz militärisches Personal - MilPersGleiFoG)Bundestag Drucksachen · 6. Oktober 2023
- 8. 21/3900 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung zum Bundesgleichstellungsgesetz für den Berichtzeitraum 2021 bis 2024Bundestag Drucksachen · 29. Januar 2026