(1) Die Beschäftigten, insbesondere solche in den Führungspositionen, sowie die Leitung und Personalverwaltung der Dienststelle haben die Erreichung der Ziele dieses Gesetzes zu fördern. Diese Verpflichtung ist als durchgängiges Leitprinzip bei allen Aufgabenbereichen und Entscheidungen der Dienststellen sowie bei der Zusammenarbeit von Dienststellen zu berücksichtigen. Auch bei grundlegenden Änderungen von Verfahrensabläufen in personellen, organisatorischen oder sozialen Angelegenheiten, insbesondere durch Automatisierung oder Auslagerung, ist die Durchsetzung dieses Gesetzes sicherzustellen.
(2) Gewähren Dienststellen Zuwendungen nach § 23 der Bundeshaushaltsordnung als institutionelle Förderungen, so sollen sie durch Nebenbestimmung zum Zuwendungsbescheid oder vertragliche Vereinbarung sicherstellen, dass die institutionellen Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger die Grundzüge dieses Gesetzes anwenden. Aus der Nebenbestimmung zum Zuwendungsbescheid oder der vertraglichen Vereinbarung muss hervorgehen, welche Vorschriften anzuwenden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für den Fall, dass Stellen außerhalb der Bundesverwaltung mit Bundesmitteln im Wege der Zuweisung institutionell gefördert werden.
(3) Die Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes, die Dienstvereinbarungen der Dienststellen sowie die Satzungen, Verträge und Vertragsformulare der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen. Dies gilt auch für den Schriftverkehr.
Fachbeiträge • 7
- 1. HENSCHE ArbeitsrechtEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 29. Juli 2026
- 2. Einspruch aktuellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 3. Einspruch aktuellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 4. BVerwG 6 P 10.09, Beschluss vom 14. Januar 2010Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 5. Geschlechtsneutrale SpracheEingeschränkter ZugriffKolumne Von Tobias Freudenberg · www.beck-aktuell.de · 18. November 2025
- 6. Geschlechtsneutrale GesetzesspracheEingeschränkter ZugriffDr. Nathalie Oberthür · www.beck-aktuell.de · 4. Februar 2021
- 7. HENSCHE ArbeitsrechtEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 23. April 2025
Öffentliche Quellen • 19
- 1. 18/11553 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. März 2017 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 17. März 2017
- 2. 19/3050 - Beschlussempfehlung: zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017Bundestag Drucksachen · 29. Juni 2018
- 3. 19/12857 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12373 - Ehegattensplitting und Gleichstellung im deutschen SteuersystemBundestag Drucksachen · 30. August 2019
- 4. 19/12437 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. August 2019 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 16. August 2019
- 5. 19/24615 - Unterrichtung: Evaluationsgutachten über die Wirksamkeit des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst sowie über den Erfüllungsaufwand und Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 19. November 2020
- 6. 20/4225 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Statistikregistergesetzes und weiterer GesetzeBundestag Drucksachen · 2. November 2022
- 7. 19/26689 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen DienstBundestag Drucksachen · 15. Februar 2021
- 8. 19/29686 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/29182 - Einsatz der GenderspracheBundestag Drucksachen · 17. Mai 2021