(1) Bahnanlagen und Fahrzeuge müssen so beschaffen sein, daß sie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen. Diese Anforderungen gelten als erfüllt, wenn die Bahnanlagen und Fahrzeuge den Vorschriften dieser Verordnung und, soweit diese keine ausdrücklichen Vorschriften enthält, anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
(2) Von den anerkannten Regeln der Technik darf abgewichen werden, wenn mindestens die gleiche Sicherheit wie bei Beachtung dieser Regeln nachgewiesen ist.
(3) Die Vorschriften dieser Verordnung sind so anzuwenden, daß die Benutzung der Bahnanlagen und Fahrzeuge durch behinderte Menschen und alte Menschen sowie Kinder und sonstige Personen mit Nutzungsschwierigkeiten ohne besondere Erschwernis ermöglicht wird. Die Eisenbahnen sind verpflichtet, zu diesem Zweck Programme zur Gestaltung von Bahnanlagen und Fahrzeugen zu erstellen, mit dem Ziel, eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit für deren Nutzung zu erreichen. Dies schließt die Aufstellung eines Betriebsprogramms mit den entsprechenden Fahrzeugen ein, deren Einstellung in den jeweiligen Zug bekannt zu machen ist. Die Aufstellung der Programme erfolgt nach Anhörung der Spitzenorganisationen von Verbänden, die nach § 15 Absatz 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes anerkannt sind. Die Eisenbahnen übersenden die Programme über ihre Aufsichtsbehörden an das für das Zielvereinbarungsregister zuständige Bundesministerium. Die zuständigen Aufsichtsbehörden können von den Sätzen 2 und 3 Ausnahmen zulassen.
(4) Anweisungen zur ordnungsgemäßen Erstellung und Unterhaltung der Bahnanlagen und Fahrzeuge sowie zur Durchführung des sicheren Betriebs können erlassen
- 1.
- für die Eisenbahnen des Bundes und für Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Sitz im Ausland das Eisenbahn-Bundesamt,
- 2.
- für die nichtbundeseigenen Eisenbahnen die zuständige Landesbehörde.
Fachbeiträge • 11
- 1. Vorteilsnahme bei der DB NetzEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 8. März 2011
- 2. BGH, Urteil v. 23.05.2025Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 23. Mai 2025
- 3. Anforderungen an Überwachung einer BahnübergangsanlageEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 3. April 2023
- 4. Decision detailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
- 5. BVerwG 9 C 2.05, Urteil vom 05. April 2006Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 6. Entscheidung DetailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
- 7. BVerwG 3 A 5.16, Urteil vom 28. Februar 2019Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 8. BVerwG 3 A 1.18, Urteil vom 28. Februar 2019Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 28
- 1. 19/5541 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/5001 - Sicherheit, Betriebserlaubnis, Finanzierung und Betriebskonzept für den zukünftigen Hauptbahnhof Stuttgart beziehungsweise das Gesamtprojekt Stuttgart 21Bundestag Drucksachen · 7. November 2018
- 2. 18/11323 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Februar 2017 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 24. Februar 2017
- 3. 18/11999 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/11828 - Anbindung sächsischer Städte an den Eisenbahn-FernverkehrBundestag Drucksachen · 20. April 2017
- 4. 19/5001 - Kleine Anfrage: Sicherheit, Betriebserlaubnis, Finanzierung und Betriebskonzept für den zukünftigen Hauptbahnhof Stuttgart beziehungsweise das Gesamtprojekt Stuttgart 21Bundestag Drucksachen · 16. Oktober 2018
- 5. 19/4734 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Oktober 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 5. Oktober 2018
- 6. 18/12764 - Unterrichtung: Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2015Bundestag Drucksachen · 15. Juni 2017
- 7. 19/4760 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/4314 - Einsamkeit im Alter - Auswirkungen und EntwicklungenBundestag Drucksachen · 5. Oktober 2018
- 8. 19/11745 - Unterrichtung: Zweiter und dritter Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit BehinderungenBundestag Drucksachen · 18. Juli 2019