(1) Die Entscheidung nach § 18 Absatz 1 über die nachträgliche Anerkennung von Sektoren und Teilsektoren, deren nationaler Carbon-Leakage-Indikator den Wert von 0,10 übersteigt oder deren Emissionsintensität den Wert von 1,0 Kilogramm Kohlendioxid pro Euro Bruttowertschöpfung übersteigt, als beihilfeberechtigte Sektoren oder Teilsektoren wird auf Basis einer qualitativen Bewertung anhand der folgenden Kriterien getroffen:
- 1.
- Umfang, in dem einzelne Unternehmen in dem betreffenden Sektor oder Teilsektor in der Lage sind, ihre Emissionsmengen zu reduzieren;
- 2.
- aktuelle und voraussichtliche Marktbedingungen, einschließlich gemeinsamer Referenzpreise;
- 3.
- Gewinnspannen als potenzielle Indikatoren für langfristige Investitionen oder Beschlüsse über Standortverlagerungen unter Berücksichtigung der Änderungen der Produktionskosten im Zusammenhang mit Emissionsreduktionen.
(2) Bei der Bewertung qualitativer Kriterien kann auch die in anderen Beihilferegelungen zur Kompensation erhöhter Energiekosten von Unternehmen vorgenommene Einstufung der Sektoren oder Teilsektoren hinsichtlich eines bestehenden Verlagerungsrisikos berücksichtigt werden, auch hinsichtlich besonders energieintensiver technologischer Prozesse.
Fachbeiträge • 1
- 1. Mandanteninformation - Carbon-Leakage-Kompensation im nationalen EmissionshandelEingeschränkter ZugriffMirjam Büsch · www.fn.legal · 20. Juni 2026
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 20/4861 - Unterrichtung: Erster Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum BrennstoffemissionshandelsgesetzBundestag Drucksachen · 8. Dezember 2022
- 2. 20/4100 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung zum Konsultationsverfahren 2022 gemäß § 26 Absatz 2 der BEHG-Carbon-Leakage-VerordnungBundestag Drucksachen · 21. Oktober 2022
- 3. 20/14488 - Unterrichtung: Zweiter Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz und Bericht der Bundesregierung mit einem Vorschlag für den Übergang vom nationalen zum europäischen BrennstoffemissionshandelBundestag Drucksachen · 20. Dezember 2024
- 4. 20/8566 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung zum Konsultationsverfahren 2023 gemäß § 26 Absatz 2 der BEHG-Carbon-Leakage-VerordnungBundestag Drucksachen · 28. September 2023
- 5. 20/13100 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung zum Konsultationsverfahren 2024 gemäß § 26 Absatz 2 der BEHG-Carbon-Leakage-VerordnungBundestag Drucksachen · 4. Oktober 2024
- 6. 21/2210 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung zum Konsultationsverfahren 2025 gemäß § 26 Absatz 2 der BEHG-Carbon-Leakage-VerordnungBundestag Drucksachen · 2. Oktober 2025