(1) Eintragungen nach § 2 Absatz 1, die innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgenommen werden, gelten als unverzüglich im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 2.
(2) Eintragungen, die vor dem 1. März 2024 vorgenommen worden sind, sind bis einschließlich 30. Juni 2024 an die neue Rechtslage anzupassen und zu ergänzen. Die Richtigkeit der dort gemachten Angaben ist gegenüber der registerführenden Stelle zu bestätigen. Eintragungen, die nicht innerhalb dieser Frist aktualisiert werden, werden danach in die Liste nach § 3 Absatz 5 übertragen. Sofern die Angaben nach § 3 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe a bis e für das letzte abgelaufene Geschäftsjahr bis zum Ablauf der Frist nach Satz 1 noch nicht vorliegen, können zunächst die Angaben für das vorletzte abgelaufene Geschäftsjahr bereitgestellt werden. Die Aktualisierungsverpflichtung nach § 3 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 4 Absatz 5 gilt entsprechend.
(3) Zu Schenkungen von Dritten, die vor dem 1. März 2024 erfolgt sind, dürfen Angaben nach § 3 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe d in anonymisierter Form erfolgen.
Fachbeiträge • 13
- 1. Lobbyregistergesetz - Eintragungspflicht schon erfüllt?Eingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-weimer.de · 14. Januar 2022
- 2. Neuer Entwurf zum LobbyregistergesetzEingeschränkter Zugriffwww.deutsches-stiftungszentrum.de · 10. Juli 2023
- 3. Das Lobbyregistergesetz und die Anwaltschaft: Was muss die Anwaltschaft wissen?Eingeschränkter Zugriffanwaltverein.de · 1. März 2022
- 4. Das Lobbyregistergesetz und die Anwaltschaft: Was muss die Anwaltschaft wissen?Eingeschränkter Zugriffanwaltverein.de · 1. März 2022
- 5. Das Lobbyregistergesetz und die Anwaltschaft: Was muss die Anwaltschaft wissen?Eingeschränkter Zugriffanwaltverein.de · 1. März 2022
- 6. Das Lobbyregistergesetz und die Anwaltschaft: Was muss die Anwaltschaft wissen?Eingeschränkter Zugriffanwaltverein.de · 1. März 2022
- 7. Informationen und HilfeEingeschränkter Zugriffwww.bundestag.de
- 8. Informationen und HilfeEingeschränkter Zugriffwww.bundestag.de
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 19/30885 - Beschlussempfehlung und Bericht: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Einführung einer Anlage 2a (Verhaltenskodex)Bundestag Drucksachen · 21. Juni 2021
- 2. 20/1322 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung (Lobbyregistergesetz)Bundestag Drucksachen · 7. April 2022
- 3. 20/7346 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des LobbyregistergesetzesBundestag Drucksachen · 20. Juni 2023
- 4. 20/8828 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/7346 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lobbyregistergesetzes b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Thomas Seitz, Corinna Miazga, Stephan Brandner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/1322 - Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung (Lobbyregistergesetz) c) zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Korte, Anke Domscheit-Berg, Susanne Ferschl, Sören Pellmann und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/288 - Unabhängige Prüfinstanz für Lobbytransparenz und Offenlegung von LobbykontaktenBundestag Drucksachen · 13. Oktober 2023
- 5. 20/15100 - Unterrichtung: Bericht der registerführenden Stelle nach § 9 Absatz 1 des Lobbyregistergesetzes über die Führung des Registers im Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024Bundestag Drucksachen · 24. März 2025