(1) Die zusammengefassten Endabrechnungen der Verteilernetzbetreiber nach § 50 Nummer 2 und die Endabrechnung unter den Übertragungsnetzbetreibern nach § 19 Absatz 1 Nummer 1 müssen durch einen Prüfer geprüft werden. Im Übrigen können die Netzbetreiber verlangen, dass die Endabrechnungen nach § 19 sowie die hierzu erforderlichen Mitteilungen nach den §§ 49 bis 52 bei Vorlage durch einen Prüfer geprüft werden. Bei der Prüfung sind zu berücksichtigen:
- 1.
- die höchstrichterliche Rechtsprechung,
- 2.
- Entscheidungen der Bundesnetzagentur und
- 3.
- Ergebnisse eines zwischen den Verfahrensparteien durchgeführten Verfahrens der Clearingstelle nach § 81 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes oder § 32a Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes und die Ergebnisse eines Verfahrens der Clearingstelle nach § 81 Absatz 5 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes oder § 32a Absatz 5 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes.
(2) Zu den Prüfungen nach Absatz 1 muss jeweils ein gesonderter Prüfungsvermerk erteilt und vorgelegt werden. Werden die Abrechnungen nach Absatz 1 nach Erteilung des Prüfvermerks geändert, muss der Prüfer, der die ursprüngliche Prüfung durchgeführt hat, diese Unterlagen erneut prüfen, soweit es die Änderung erforderlich macht. Der Prüfungsvermerk ist um das Ergebnis der Nachtragsprüfung zu ergänzen.
(3) Für Prüfungen nach diesem Paragrafen sind § 319 Absatz 2 bis 4, § 319b Absatz 1, § 320 Absatz 2 und § 323 des Handelsgesetzbuchs entsprechend anzuwenden.
Fachbeiträge • 5
- 1. Nachweispflichten für Energieversorgungsunternehmen und Netzbetreiber nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)Eingeschränkter ZugriffPatrick Huhn · www.ebnerstolz.de · 20. Oktober 2025
- 2. Steuerbarkeitschecks - Hinweise zur Prüfung der zusammengefassten EEG- bzw. KWKG-Endabrechnungen der VerteilernetzbetreiberEingeschränkter Zugriffwww.idw.de · 15. Mai 2026
- 3. Drei IDW Prüfungshinweise zum IDW EPS 970 n.F. aktualisiertEingeschränkter Zugriffwww.idw.de · 3. November 2026
- 4. JahresabrechnungEingeschränkter Zugriffwww.amprion.net · 22. November 2016
- 5. BesAR und EnFG: Meldepflichten gegenüber dem ÜNB rechtssicher erfüllenEingeschränkter ZugriffJasper Stein · www.energieundrecht.com · 26. März 2026
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 20/2656 - Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/1630, 20/1979, 20/2137 Nr. 7 - Entwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/2345 - Beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien - Potenziale nutzen, Bürokratie abbauen, Anreize schaffenBundestag Drucksachen · 6. Juli 2022
- 2. 20/2580 - Beschlussempfehlung: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/1630, 20/1979, 20/2137 Nr. 7 - Entwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/2345 - Beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien - Potenziale nutzen, Bürokratie abbauen, Anreize schaffenBundestag Drucksachen · 5. Juli 2022