(1) Die Unterhaltung eines oberirdischen Gewässers umfasst seine Pflege und Entwicklung als öffentlich-rechtliche Verpflichtung (Unterhaltungslast). Zur Gewässerunterhaltung gehören insbesondere:
- 1.
- die Erhaltung des Gewässerbettes, auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses,
- 2.
- die Erhaltung der Ufer, insbesondere durch Erhaltung und Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation, sowie die Freihaltung der Ufer für den Wasserabfluss,
- 3.
- die Erhaltung der Schiffbarkeit von schiffbaren Gewässern mit Ausnahme der besonderen Zufahrten zu Häfen und Schiffsanlegestellen,
- 4.
- die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen,
- 5.
- die Erhaltung des Gewässers in einem Zustand, der hinsichtlich der Abführung oder Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht.
(2) Die Gewässerunterhaltung muss sich an den Bewirtschaftungszielen nach Maßgabe der §§ 27 bis 31 ausrichten und darf die Erreichung dieser Ziele nicht gefährden. Sie muss den Anforderungen entsprechen, die im Maßnahmenprogramm nach § 82 an die Gewässerunterhaltung gestellt sind. Bei der Unterhaltung ist der Erhaltung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts Rechnung zu tragen; Bild und Erholungswert der Gewässerlandschaft sind zu berücksichtigen.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für die Unterhaltung ausgebauter Gewässer, soweit nicht in einem Planfeststellungsbeschluss oder einer Plangenehmigung nach § 68 etwas anderes bestimmt ist.
Fußnote
§ 39 Abs. 1 idF d. G v. 31.7.2009 I 2585: Sachsen-Anhalt - Abweichung durch § 52 Abs. 1 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) v. 16.3.2011 GVBl. LSA S. 492 mWv 1.4.2011 (vgl. BGBl. I 2011, 567)
§ 39 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 idF d. G v. 31.7.2019 I 2585: Schleswig-Holstein - Abweichung durch § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Landeswassergesetz (LWG) v. 13.11.2019 GVOBl. Schl.-H. S. 425 mWv 1.1.2020 (vgl. BGBl. I 2019, 2595)
§ 39 Abs. 3 idF d. G v. 31.7.2009 I 2585: Niedersachsen - Abweichung durch § 61 Abs. 3 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) v. 19.2.2010 Nds. GVBl. S. 64 mWv 1.3.2010 (vgl. BGBl. I 2010, 970)
§ 39 Abs. 3 idF d. G v. 31.7.2009 I 2585: Sachsen-Anhalt - Abweichung durch § 52 Abs. 3 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) v. 16.3.2011 GVBl. LSA S. 492 mWv 1.4.2011 (vgl. BGBl. I 2011, 567)
Fachbeiträge • 13
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Öffentliche Quellen • 12
- 1. 16/13426 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/12786, 16/13306- Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -16/12275- Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des WasserrechtsBundestag Drucksachen · 17. Juni 2009
- 2. 16/13306 - Unterrichtung: zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts - Drucksache 16/12786 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 4. Juni 2009
- 3. 16/12275 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des WasserrechtsBundestag Drucksachen · 17. März 2009
- 4. 17/360 - Antwort: Stand der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie - Bewirtschaftungspläne, Maßnahmenpläne und die Arbeit der FlussgebietsgemeinschaftenBundestag Drucksachen · 22. Dezember 2009
- 5. 16/13491 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -16/12275, 16/13426- Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des WasserrechtsBundestag Drucksachen · 18. Juni 2009
- 6. 18/10879 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II)Bundestag Drucksachen · 18. Januar 2017
- 7. 19/20590 - Unterrichtung: Umweltgutachten 2020 des Sachverständigenrates für Umweltfragen Für eine entschlossene Umweltpolitik in Deutschland und EuropaBundestag Drucksachen · 25. Mai 2020
- 8. 19/23097 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/21843 - Umsetzung der Empfehlungen des Sachverständigenrates für Umweltfragen im Bereich NaturschutzBundestag Drucksachen · 6. Oktober 2020