(1) Soweit die Länder nichts anderes bestimmen, ist keine Erlaubnis oder Bewilligung erforderlich für Gewässerbenutzungen auf Grund
- 1.
- von Rechten, die nach den Landeswassergesetzen erteilt oder durch sie aufrechterhalten worden sind,
- 2.
- von Bewilligungen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung über Vereinfachungen im Wasser- und Wasserverbandsrecht vom 10. Februar 1945 (RGBl. I S. 29),
- 3.
- einer nach der Gewerbeordnung erteilten Anlagegenehmigung,
- 4.
- von Zulassungen, die in einem förmlichen Verfahren nach den Landeswassergesetzen erteilt und die den in den Nummern 1 bis 3 genannten Zulassungen gleichgestellt worden sind sowie
- 5.
- gesetzlich geregelter Planfeststellungsverfahren oder hoheitlicher Widmungsakte für Anlagen des öffentlichen Verkehrs.
(2) Die in Absatz 1 aufgeführten Rechte und Befugnisse (alte Rechte und alte Befugnisse) können gegen Entschädigung widerrufen werden, soweit von der Fortsetzung der Gewässerbenutzung eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu erwarten ist. Sie können ohne Entschädigung widerrufen werden, soweit dies nicht schon nach dem vor dem 1. März 2010 geltenden Recht zulässig war, wenn
- 1.
- die Benutzung drei Jahre ununterbrochen nicht ausgeübt worden ist;
- 2.
- die Benutzung im bisher zulässigen Umfang für den Benutzer nicht mehr erforderlich ist; dies gilt insbesondere, wenn der zulässige Umfang drei Jahre lang erheblich unterschritten wurde;
- 3.
- der Zweck der Benutzung so geändert worden ist, dass er mit der festgelegten Zweckbestimmung nicht mehr übereinstimmt;
- 4.
- der Benutzer trotz einer mit der Androhung des Widerrufs verbundenen Warnung die Benutzung über den Rahmen des alten Rechts oder der alten Befugnis hinaus erheblich ausgedehnt oder Bedingungen oder Auflagen nicht erfüllt hat.
Fachbeiträge • 10
- 1. Recht energischEingeschränkter ZugriffDr. Olaf Dilling · www.recht-energisch.de · 5. März 2020
- 2. Recht energischEingeschränkter ZugriffDr. Olaf Dilling · www.recht-energisch.de · 5. März 2020
- 3. Seite 12 von 16Eingeschränkter ZugriffDr. Olaf Dilling · www.recht-energisch.de · 11. Juni 2020
- 4. Dr. Olaf Dilling, Autor bei Recht energischEingeschränkter ZugriffDr. Olaf Dilling · www.recht-energisch.de · 12. März 2020
- 5. Verwaltungsrecht ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Olaf Dilling · www.recht-energisch.de · 12. März 2020
- 6. Erneuerbare Energien ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 1. April 2020
- 7. Altes Wasserrecht, neue TurbineEingeschränkter ZugriffDr. Olaf Dilling · www.recht-energisch.de · 5. März 2020
- 8. Entscheidung DetailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024