Angestellte, die vor dem 9. Mai 1945 im Dienst des Deutschen Reichs einschließlich der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Reichspost, des ehemaligen Landes Preußen, des Unternehmens Reichsautobahn oder im Dienst sonstiger deutscher Dienstherren außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland standen und für die zu diesem Zeitpunkt ein nach § 16 der "Allgemeinen Tarifordnung für Gefolgschaftsmitglieder im öffentlichen Dienst (ATO)" und der dazu erlassenen Vorschriften gebildeter Versorgungsstock vorhanden war, können, wenn eine ausreichende anderweitige Alters- und Hinterbliebenensicherung nicht besteht, unter entsprechender Anwendung des § 72 Abs. 11 des Gesetzes zu Artikel 131 des Grundgesetzes bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder nachversichert werden. Das Nähere regeln die Bundesministerien der Finanzen und des Innern, für Bau und Heimat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates; in dieser kann auch die Anrechnung bereits aus dem Versorgungsstock gewährter Leistungen sowie deren Abtretung und die Gewährung einer Abfindung vorgesehen werden. Die Sätze 1 und 2 gelten vom 1. Januar 1992 an nur noch für Personen, die einen Anspruch auf eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch zu berechnende Rente haben oder aufgrund der Nachversicherung erwerben würden.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 12
- 1. 18/13000 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018)Bundestag Drucksachen · 11. August 2017
- 2. 19/3400 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019)Bundestag Drucksachen · 10. August 2018
- 3. 19/1700 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018)Bundestag Drucksachen · 4. Mai 2018
- 4. 19/11800 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020)Bundestag Drucksachen · 9. August 2019
- 5. 19/22600 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021)Bundestag Drucksachen · 25. September 2020
- 6. 20/3100 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)Bundestag Drucksachen · 5. August 2022
- 7. 20/1000 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022)Bundestag Drucksachen · 18. März 2022
- 8. 20/7800 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024)Bundestag Drucksachen · 18. August 2023