(1) Jeder bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger hat zweimal während des Zeitraums seiner Bestellung sämtliche Anlagen in den Gebäuden seines Bezirks zu besichtigen, in denen folgende Arbeiten durchzuführen sind:
- 1.
- Arbeiten nach den Rechtsverordnungen nach § 1 Absatz 1 Satz 2 und 3,
- 2.
- für kleine und mittlere Feuerungsanlagen durch Rechtsverordnung auf Grund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vorgeschriebene Arbeiten oder
- 3.
- Arbeiten nach den landesrechtlichen Bauordnungen.
(2) Stellt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bei der Feuerstättenschau fest, dass eine Anlage nicht betriebs- oder brandsicher ist, und ist Gefahr im Verzug, so trifft er die erforderlichen vorläufigen Sicherungsmaßnahmen. Als vorläufige Sicherungsmaßnahme ist auch die vorläufige Stilllegung einer Anlage zulässig. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger unterrichtet die zuständige Behörde unverzüglich über die getroffenen Sicherungsmaßnahmen. Diese hat die vorläufigen Sicherungsmaßnahmen als Sicherungsmaßnahmen zu verfügen oder diese aufzuheben.
(3) Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger hat dem Eigentümer die bei der Feuerstättenschau festgestellten Mängel schriftlich oder in elektronischer Form mitzuteilen. § 5 Absatz 1 Satz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.
Fußnote
(+++ Teil 1 Kap. 3 u. 4 (§§ 13 bis 26): Zur Anwendung vgl. § 11 Abs. 4 Satz 2 +++)
Fachbeiträge • 4
- 1. Brandschaden - Anspruch auf Schadensersatz gegenüber BezirksschornsteinfegerEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 9. Januar 2023
- 2. Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - und die Tariffähigkeit des Zentralverbands Deutscher Schornsteinfeger e. V.Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 16. Mai 2018
- 3. BVerwG 7 C 5.14, Urteil vom 17. Dezember 2015Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 4. BVerwG 7 B 17.13, Beschluss vom 30. Juli 2013Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 18/12493 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Schornsteinfeger-HandwerksgesetzesBundestag Drucksachen · 24. Mai 2017
- 2. 19/11283 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/10472 - Auswirkungen der Reform des Schornsteinfegergesetzes auf Wettbewerb und VerbraucherschutzBundestag Drucksachen · 27. Juni 2019
- 3. 19/20380 - Unterrichtung: Langfristige Renovierungsstrategie der BundesregierungBundestag Drucksachen · 22. Juni 2020
- 4. 19/16716 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für GebäudeBundestag Drucksachen · 22. Januar 2020
- 5. 20/8940 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/8541 - Fragen zum Gebäudeenergiegesetz nach den parlamentarischen BeratungenBundestag Drucksachen · 19. Oktober 2023
- 6. 20/7619 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/6875 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/6705 - Für eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung ohne soziale Kälte c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rainer Kraft, Karsten Hilse, Steffen Kotré, Carolin Bachmann, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/7357 - Diversifizierung von Gebäudeheizungsarten erhalten - Durch vielfältige Heizsysteme die Widerstandsfähigkeit der Wärmeerzeugung in Deutschland bewahrenBundestag Drucksachen · 5. Juli 2023
- 7. 20/7290 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/7078 - Transparenz über die Fragen der FDP und die Antworten der Bundesregierung zum GebäudeenergiegesetzBundestag Drucksachen · 16. Juni 2023
- 8. 20/13085 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schornsteinfeger-HandwerksgesetzesBundestag Drucksachen · 30. September 2024