(1) Eine sexuelle Dienstleistung ist eine sexuelle Handlung mindestens einer Person an oder vor mindestens einer anderen unmittelbar anwesenden Person gegen Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor der eigenen Person gegen Entgelt. Keine sexuellen Dienstleistungen sind Vorführungen mit ausschließlich darstellerischem Charakter, bei denen keine weitere der anwesenden Personen sexuell aktiv einbezogen ist.
(2) Prostituierte sind Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen.
(3) Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er
- 1.
- eine Prostitutionsstätte betreibt,
- 2.
- ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt,
- 3.
- eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder durchführt oder
- 4.
- eine Prostitutionsvermittlung betreibt.
(4) Prostitutionsstätten sind Gebäude, Räume und sonstige ortsfeste Anlagen, die als Betriebsstätte zur Erbringung sexueller Dienstleistungen genutzt werden.
(5) Prostitutionsfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen, die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.
(6) Prostitutionsveranstaltungen sind für einen offenen Teilnehmerkreis ausgerichtete Veranstaltungen, bei denen von mindestens einer der unmittelbar anwesenden Personen sexuelle Dienstleistungen angeboten werden.
(7) Prostitutionsvermittlung ist die Vermittlung mindestens einer anderen Person zur Erbringung sexueller Dienstleistungen außerhalb von Prostitutionsstätten des Betreibers. Dies gilt auch, wenn sich lediglich aus den Umständen ergibt, dass zu den vermittelten Dienstleistungen auch sexuelle Handlungen gehören.
Fachbeiträge • 13
- 1. Corona-Pandemie - Untersagung von sexuellen Dienstleistungen - Außervollzugsetzung des VerbotsEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 14. September 2020
- 2. Prostitutionsstätten:Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung CoronaEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 10. Juni 2020
- 3. CoronaVO - befristete Untersagung des Betriebs von ProstitutionsstättenEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 23. November 2020
- 4. Schließung Prostitutionsstätten, Bordelle sowie Straßenprostitution während der Corona-PandemieEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 7. September 2020
- 5. Corona-Pandemie - Bordellschließung rechtmäßig?Eingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 31. August 2020
- 6. Bereitstellung Prostitutionsfahrzeuge „ Lovemobile“ - Einschränkung durch Corona-VerordnungEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 7. September 2020
- 7. Coronabedingte Schließung eines Swingerclubs rechtmäßig?Eingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 31. August 2020
- 8. Corona - Untersagung Tantra-Handmassage wegen ProstitutionEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 27. Oktober 2021
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 20/13850 - Unterrichtung: Bericht über die Evaluierung des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und SozialleistungsmissbrauchBundestag Drucksachen · 18. November 2024
- 2. 21/700 - Unterrichtung: Abschlussbericht der Evaluation des Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen PersonenBundestag Drucksachen · 26. Juni 2025