(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
- 1.
- Kriegswaffen ohne Genehmigung nach § 2 Abs. 1 herstellt,
- 2.
- die tatsächliche Gewalt über Kriegswaffen ohne Genehmigung nach § 2 Abs. 2 von einem anderen erwirbt oder einem anderen überläßt,
- 3.
- im Bundesgebiet außerhalb eines abgeschlossenen Geländes Kriegswaffen ohne Genehmigung nach § 3 Abs. 1 oder 2 befördern läßt oder selbst befördert; dies gilt nicht für Selbstbeförderungen in den Fällen des § 12 Absatz 6 Nummer 1 sowie für Inhaber einer Waffenbesitzkarte für Kriegswaffen gemäß § 59 Absatz 4 des Waffengesetzes von 1972 im Rahmen von Umzugshandlungen durch den Inhaber der Erlaubnis,
- 4.
- Kriegswaffen einführt, ausführt, durch das Bundesgebiet durchführt oder aus dem Bundesgebiet verbringt, ohne daß die hierzu erforderliche Beförderung genehmigt ist,
- 5.
- mit Seeschiffen, welche die Bundesflagge führen, oder mit Luftfahrzeugen, die in die Luftfahrzeugrolle der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind, absichtlich oder wissentlich Kriegswaffen ohne Genehmigung nach § 4 befördert, die außerhalb des Bundesgebietes ein- und ausgeladen und durch das Bundesgebiet nicht durchgeführt werden,
- 6.
- über Kriegswaffen sonst die tatsächliche Gewalt ausübt, ohne daß
- a)
- der Erwerb der tatsächlichen Gewalt auf einer Genehmigung nach diesem Gesetz beruht oder
- b)
- eine Anzeige nach § 12 Abs. 6 Nr. 1 oder § 26a erstattet worden ist,
- 7.
- einen Vertrag über den Erwerb oder das Überlassen ohne Genehmigung nach § 4a Abs. 1 vermittelt oder eine Gelegenheit hierzu nachweist oder einen Vertrag ohne Genehmigung nach § 4a Abs. 2 abschließt.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 4, 6 oder 7 gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Straftaten verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds handelt.
(3) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
(4) Wer fahrlässig eine in Absatz 1 Nummer 1 bis 4, 6 oder Nummer 7 bezeichnete Handlung begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Nach Absatz 1 Nr. 3 oder 4 wird nicht bestraft, wer Kriegswaffen, die er in das Bundesgebiet eingeführt oder sonst verbracht hat, freiwillig und unverzüglich einer Überwachungsbehörde, der Bundeswehr oder einer für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit zuständigen Behörde oder Dienststelle abliefert. Gelangen die Kriegswaffen ohne Zutun desjenigen, der sie in das Bundesgebiet eingeführt oder sonst verbracht hat, in die tatsächliche Gewalt einer der in Satz 1 genannten Behörden oder Dienststellen, so genügt sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, die Kriegswaffen abzuliefern.
Fachbeiträge • 9
- 1. Zollstrafrecht / ZolldelikteEingeschränkter Zugriffwww.se-legal.de · 20. Februar 2023
- 2. Waffenrecht Deutschland-Schweiz - TransportEingeschränkter Zugriffwww.hanke.legal · 15. Mai 2026
- 3. § 253 Antwort des 3. Senats auf den Anfragebeschluss des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln als strafrechtlich geschütztes VermögenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Joachim Lauenburg · www.ihr-anwalt-hamburg.de · 14. Juni 2020
- 4. Öffentlichkeitsfahndung oder Veröffentlichung Bilder angeblicher Verdächtiger, Beschuldigter oder Zeugen gemäß § 131b StPOEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Joachim Lauenburg · www.ihr-anwalt-hamburg.de · 16. Juni 2025
- 5. Tote als Schutzobjekt im humanitären VölkerrechtEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 17. Oktober 2016
- 6. 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verurteilt ein Mitglied der „Jabhat al-Nusra“ zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei JahrenEingeschränkter ZugriffOberlandesgericht Stuttgart · justiz-bw.de · 25. Mai 2026
- 7. Staatsschutzverfahren gegen ein mutmaßliches Mitglied der „Jabhat al-Nusra“Eingeschränkter ZugriffOberlandesgericht Stuttgart · justiz-bw.de · 25. Mai 2026
- 8. Hauptverhandlung in einem Staatsschutzverfahren wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung („Islamischer Staat“) sowie wegen Kriegsverbrechen u. a.Eingeschränkter ZugriffOberlandesgericht Stuttgart · justiz-bw.de · 25. Mai 2026
Öffentliche Quellen • 59
- 1. 18/12785 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/11277 - Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/11272 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer GesetzeBundestag Drucksachen · 20. Juni 2017
- 2. 18/11640 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/9525, 18/10146, 18/10307 Nr. 7 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen VermögensabschöpfungBundestag Drucksachen · 22. März 2017
- 3. 19/6517 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/5730 - G36-Sturmgewehr: Exporte von Heckler & Koch nach Mexiko (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/4654)Bundestag Drucksachen · 13. Dezember 2018
- 4. 19/5778 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/5333 - Gefahr terroristischer Anschläge mit radioaktivem MaterialBundestag Drucksachen · 14. November 2018
- 5. 19/6684 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/6292 - Islamistischer Terrorismus in DeutschlandBundestag Drucksachen · 21. Dezember 2018
- 6. 19/6214 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/5228 - Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis bis Herbst 2018Bundestag Drucksachen · 30. November 2018
- 7. 18/13522 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung gemäß Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetzes für das Jahr 2016Bundestag Drucksachen · 7. September 2017
- 8. 18/12660 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/12437 - Nicht vollstreckte Haftbefehle als Frage der inneren Sicherheit 2017Bundestag Drucksachen · 6. Juni 2017