(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
- 1.
- entgegen § 18a Antipersonenminen oder Streumunition einsetzt, entwickelt, herstellt, mit ihnen Handel treibt, von einem anderen erwirbt oder einem anderen überläßt, einführt, ausführt, durch das Bundesgebiet durchführt oder sonst in das Bundesgebiet oder aus dem Bundesgebiet verbringt oder sonst die tatsächliche Gewalt über sie ausübt, insbesondere sie transportiert, lagert oder zurückbehält,
- 2.
- einen anderen zu einer in Nummer 1 bezeichneten Handlung verleitet oder
- 3.
- eine in Nummer 1 bezeichnete Handlung fördert.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
- 1.
- der Täter in den Fällen des Absatzes 1 gewerbsmäßig handelt oder
- 2.
- sich die Handlung nach Absatz 1 auf eine große Zahl von Antipersonenminen oder Streumunition bezieht.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu drei Jahren.
(4) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 fahrlässig oder in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 oder 3 leichtfertig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 14
- 1. 18/11640 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/9525, 18/10146, 18/10307 Nr. 7 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen VermögensabschöpfungBundestag Drucksachen · 22. März 2017
- 2. 19/12088 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des ZollfahndungsdienstgesetzesBundestag Drucksachen · 31. Juli 2019
- 3. 19/9508 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes - Einführung einer eigenständigen Strafbarkeit für das Betreiben von internetbasierten Handelsplattformen für illegale Waren und DienstleistungenBundestag Drucksachen · 17. April 2019
- 4. 21/8081 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/7772 - Produktion und Export von Landminen sowie Fragen im Zusammenhang mit StreumunitionBundestag Drucksachen · 21. September 2026
- 5. 20/8135 - Kleine Anfrage: Lieferung von Streumunition an die Ukraine und die Haltung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 29. August 2023
- 6. 20/8626 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum ersten Teil der Reform des NachrichtendienstrechtsBundestag Drucksachen · 2. Oktober 2023
- 7. 20/8546 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/8135 - Lieferung von Streumunition an die Ukraine und die Haltung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 27. September 2023
- 8. 20/11844 - Kleine Anfrage: Die Haltung der Bundesregierung zu StreumunitionBundestag Drucksachen · 14. Juni 2024