(1) Wird eine Genehmigung nach den §§ 2, 3 Abs. 1 oder 2, § 4 Abs. 1 oder § 4a ganz oder teilweise widerrufen, so ist ihr Inhaber vom Bund angemessen in Geld zu entschädigen. Die Entschädigung bemißt sich nach den vom Genehmigungsinhaber nachgewiesenen zweckentsprechenden Aufwendungen. Anderweitige, den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Wirtschaftsführung entsprechende Verwertungsmöglichkeiten sind zu berücksichtigen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfall der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
(2) Der Anspruch auf eine Geldentschädigung entfällt, wenn der Inhaber der Genehmigung oder die für ihn auf Grund der Genehmigung tätigen Personen durch ihr schuldhaftes Verhalten Anlaß zum Widerruf der Genehmigung gegeben haben, insbesondere wenn
- 1.
- diese Personen gegen die Vorschriften dieses Gesetzes, gegen die auf Grund dieses Gesetzes ergangenen Rechtsverordnungen oder gegen Anordnungen der Genehmigungs- oder Überwachungsbehörde erheblich oder wiederholt verstoßen haben,
- 2.
- die Genehmigung auf Grund des § 7 Abs. 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 3 Nr. 3 widerrufen worden ist.
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Öffentliche Quellen • 7
- 1. 18/13681 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/13548 - Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern aus BremenBundestag Drucksachen · 9. Oktober 2017
- 2. 19/15022 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/13873 - Beförderung von Kriegswaffen innerhalb des BundesgebietesBundestag Drucksachen · 11. November 2019
- 3. 19/13873 - Kleine Anfrage: Beförderung von Kriegswaffen innerhalb des BundesgebietesBundestag Drucksachen · 10. Oktober 2019
- 4. 19/29414 - Kleine Anfrage: Jordanien als Partner der "Ertüchtigungsinitiative" der Bundesregierung und mögliche Verstöße gegen das Libyen-Waffenembargo der Vereinten NationenBundestag Drucksachen · 6. Mai 2021
- 5. 19/26290 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/25580 - Rüstungsexportgenehmigungen der Bundesregierung im Jahr 2020Bundestag Drucksachen · 28. Januar 2021
- 6. 19/25580 - Kleine Anfrage: Rüstungsexportgenehmigungen der Bundesregierung im Jahr 2020Bundestag Drucksachen · 4. Januar 2021
- 7. 19/30202 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/29414 - Jordanien als Partner der "Ertüchtigungsinitiative" der Bundesregierung und mögliche Verstöße gegen das Libyen-Waffenembargo der Vereinten NationenBundestag Drucksachen · 1. Juni 2021