(1) Unbeschadet des § 16 ist es verboten,
- 1.
- Atomwaffen zu entwickeln, herzustellen, mit ihnen Handel zu treiben, von einem anderen zu erwerben oder einem anderen zu überlassen, einzuführen, auszuführen, durch das Bundesgebiet durchzuführen oder sonst in das Bundesgebiet oder aus dem Bundesgebiet zu verbringen oder sonst die tatsächliche Gewalt über sie auszuüben,
- 1a.
- einen anderen zu einer in Nummer 1 bezeichneten Handlung zu verleiten oder
- 2.
- eine in Nummer 1 bezeichnete Handlung zu fördern.
(2) Atomwaffen im Sinne des Absatzes 1 sind
- 1.
- Waffen aller Art, die Kernbrennstoffe oder radioaktive Isotope enthalten oder eigens dazu bestimmt sind, solche aufzunehmen oder zu verwenden, und Massenzerstörungen, Massenschäden oder Massenvergiftungen hervorrufen können
- 2.
- Teile, Vorrichtungen, Baugruppen oder Substanzen, die eigens für eine in Nummer 1 genannte Waffe bestimmt sind.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 18
- 1. 19/2900 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahr 2017 (Rüstungsexportbericht 2017)Bundestag Drucksachen · 21. Juni 2018
- 2. 18/12762 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahr 2016 (Rüstungsexportbericht 2016)Bundestag Drucksachen · 15. Juni 2017
- 3. 19/644 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/427 - Genehmigungspflicht für technische Unterstützung im Zusammenhang mit Kriegswaffen und sonstigen RüstungsgüternBundestag Drucksachen · 6. Februar 2018
- 4. 18/12242 - Verordnung: Achte Verordnung zur Änderung der AußenwirtschaftsverordnungBundestag Drucksachen · 5. Mai 2017
- 5. 19/11215 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahr 2018 (Rüstungsexportbericht 2018)Bundestag Drucksachen · 20. Juni 2019
- 6. 21/8282 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der FinanzkriminalitätBundestag Drucksachen · 30. September 2026
- 7. 19/7139 - Verordnung: Zwölfte Verordnung zur Änderung der AußenwirtschaftsverordnungBundestag Drucksachen · 18. Januar 2019
- 8. 19/19060 - Verordnung: Vierzehnte Verordnung zur Änderung der AußenwirtschaftsverordnungBundestag Drucksachen · 8. Mai 2020