31. Dezember 2023
30. Juni 2026
(1) Zur Anmeldung eines Seeschiffs ist der Eigentümer verpflichtet, wenn das Schiff nach § 1 des Flaggenrechtsgesetzes die Bundesflagge zu führen hat. Dies gilt nicht für Seeschiffe, deren Rumpflänge, gemessen zwischen den äußersten Punkten des Vorstevens und des Hinterstevens, 15 Meter nicht übersteigt. Von der Anmeldepflicht kann das Bundesministerium für Verkehr durch Verwaltungsanordnung allgemein oder im Einzelfall Ausnahmen zulassen.
(2) Zur Anmeldung eines Binnenschiffs ist der Eigentümer verpflichtet,
- 1.
- wenn das Schiff zur Beförderung von Gütern bestimmt ist und seine größte Tragfähigkeit mindestens 20 Tonnen beträgt,
- 2.
- wenn das Schiff nicht zur Beförderung von Gütern bestimmt ist und seine Wasserverdrängung bei größter Eintauchung mindestens 10 Kubikmeter beträgt, oder
- 3.
- wenn das Schiff ein Schlepper, ein Tankschiff oder ein Schubboot ist.
(3) Schiffe im Eigentum und öffentlichen Dienst des Bundes, eines zum Bund gehörenden Landes oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft oder Anstalt mit Sitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes brauchen nicht zur Eintragung angemeldet zu werden.
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 10/3661 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Aufgabe des Bundes auf dem Gebiet der BinnenschiffahrtBundestag Drucksachen · 19. Juli 1985
- 2. 10/4706 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt - Drucksache 10/3661 -Bundestag Drucksachen · 22. Januar 1986
- 3. 11/4311 - Unterrichtung: Entwurf eines Dritten Rechtsbereinigungsgesetzes - Drucksache 11/4310 - hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 6. April 1989
- 4. 11/4310 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten RechtsbereinigungsgesetzesBundestag Drucksachen · 6. April 1989
- 5. 16/47 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der JustizBundestag Drucksachen · 3. November 2005
- 6. 21/3948 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung flaggen-, schiffsregister- und seefischereirechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 2. Februar 2026