Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. Januar 2010
1. Januar 2010
>
Version
23. November 2010
23. November 2010
>
Version
20. Dezember 2012
20. Dezember 2012
>
Version
30. Dezember 2014
30. Dezember 2014
>
Version
1. Januar 2015
1. Januar 2015
>
Version
1. Januar 2020
1. Januar 2020
>
Version
1. Juli 2021
1. Juli 2021
>
Version
9. Januar 2026
9. Januar 2026
Die Vergütung der abziehbaren Vorsteuerbeträge (§ 15 des Gesetzes) an im Ausland ansässige Unternehmer ist abweichend von den §§ 16 und 18 Abs. 1 bis 4 des Gesetzes nach den §§ 60 bis 61a durchzuführen, wenn der Unternehmer im Vergütungszeitraum
- 1.
- im Inland keine Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 des Gesetzes oder nur steuerfreie Umsätze im Sinne des § 4 Nr. 3 des Gesetzes ausgeführt hat,
- 2.
- nur Umsätze ausgeführt hat, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (§ 13b des Gesetzes) oder die der Beförderungseinzelbesteuerung (§ 16 Abs. 5 und § 18 Abs. 5 des Gesetzes) unterlegen haben,
- 3.
- im Inland nur innergemeinschaftliche Erwerbe und daran anschließende Lieferungen im Sinne des § 25b Abs. 2 des Gesetzes ausgeführt hat
- 4.
- im Inland als Steuerschuldner vor dem 1. Juli 2021 nur Umsätze im Sinne des § 3a Absatz 5 des Gesetzes erbracht und von dem Wahlrecht nach § 18 Absatz 4c des Gesetzes Gebrauch gemacht hat oder diese Umsätze in einem anderen Mitgliedstaat erklärt sowie die darauf entfallende Steuer entrichtet hat oder nach dem 30. Juni 2021 nur sonstige Leistungen an Empfänger nach § 3a Absatz 5 Satz 1 des Gesetzes erbracht und von dem Wahlrecht nach § 18i des Gesetzes Gebrauch gemacht hat,
- 5.
- im Inland als Steuerschuldner vor dem 1. Juli 2021 nur Umsätze im Sinne des § 3a Absatz 5 des Gesetzes erbracht und von dem Wahlrecht nach § 18 Absatz 4e des Gesetzes Gebrauch gemacht hat oder nach dem 30. Juni 2021 nur Lieferungen nach § 3 Absatz 3a Satz 1 des Gesetzes innerhalb eines Mitgliedstaates, innergemeinschaftliche Fernverkäufe nach § 3c Absatz 1 Satz 2 und 3 des Gesetzes sowie sonstige Leistungen an Empfänger nach § 3a Absatz 5 Satz 1 des Gesetzes erbracht und von dem Wahlrecht nach § 18j des Gesetzes Gebrauch gemacht hat oder
- 6.
- im Inland als Steuerschuldner nur Fernverkäufe nach § 3 Absatz 3a Satz 2 und § 3c Absatz 2 und 3 des Gesetzes erbracht und von dem Wahlrecht nach § 18k des Gesetzes Gebrauch gemacht hat.
Fußnote
(+++ § 59: Zur Anwendung vgl. § 74a +++)
Fachbeiträge • 53
- 1. RechtslupeEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 23. September 2026
- 2. RechtslupeEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 23. September 2026
- 3. RechtslupeEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 23. September 2026
- 4. Auswirkungen durch den Beitritt der Repulik Kroatien zur Europäischen Union im Bereich der Umsatzsteuer zum 01. Juli 2013Eingeschränkter ZugriffErstellt Von Nathalie Harksen · www.awb-international.com · 1. Juli 2013
- 5. Vorsteuerabzugszeitpunkt: Entstehungszeitpunkt des Vorsteuerabzug vs. Ausübungsrecht des VorsteuerabzugsEingeschränkter Zugriffwww.indicet.de · 1. Dezember 2025
- 6. VorsteuervergütungsverfahrenEingeschränkter ZugriffKanzlei Zeilhofer · www.zeilhofer.de · 16. Mai 2019
- 7. SteuernewsEingeschränkter Zugriffwww.zeilhofer.de · 16. Mai 2019
- 8. Vorsteuer-Vergütungsverfahren und die Umsatzsteuer-JahreserklärungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 17. Oktober 2013
Öffentliche Quellen • 15
- 1. 18/13672 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/13615 - Regierungsgarantien für die Bewerbung um die Fußballeuropameisterschaft der Männer 2024 in DeutschlandBundestag Drucksachen · 9. Oktober 2017
- 2. 19/10399 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/9857 - Subventionsabbau bei internationalen FlügenBundestag Drucksachen · 22. Mai 2019
- 3. 19/13436 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 23. September 2019
- 4. 19/22850 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 (Jahressteuergesetz 2020 - JStG 2020)Bundestag Drucksachen · 25. September 2020
- 5. Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2018BMF Schreiben · 31. Dezember 2018
- 6. Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2019BMF Schreiben · 31. Dezember 2019
- 7. Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2016BMF Schreiben · 31. Dezember 2016
- 8. Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2017BMF Schreiben · 31. Dezember 2017