Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
12. Dezember 2012
12. Dezember 2012
>
Version
1. September 2013
1. September 2013
>
Version
15. Januar 2026
15. Januar 2026
(1) Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33c Abs. 1 Satz 1 oder des § 33d Abs. 1 Satz 1 dient, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Gäste oder der Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke vor Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
(2) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn
- 1.
- die in § 33c Absatz 2 Nummer 1 oder § 33d Absatz 3 genannten Versagungsgründe vorliegen,
- 2.
- die zum Betrieb des Gewerbes bestimmten Räume wegen ihrer Beschaffenheit oder Lage den polizeilichen Anforderungen nicht genügen oder
- 3.
- der Betrieb des Gewerbes eine Gefährdung der Jugend, eine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs, schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder sonst eine nicht zumutbare Belästigung der Allgemeinheit, der Nachbarn oder einer im öffentlichen Interesse bestehenden Einrichtung befürchten läßt.
Fachbeiträge • 88
- 1. Erste Entscheidungen zum Abstandsgebot (§ 25 GlüStV) bei SpielhallenEingeschränkter ZugriffGabriele Reissland · www.cbh.de · 12. Juni 2017
- 2. Vermittlung von Sportwetten ins Europäische AuslandEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 3. Vermittlung von Sportwetten ins Europäische AuslandEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 4. Vermittlung von Sportwetten ins Europäische AuslandEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 5. Eilantrag in Berlin zur Vermittllung von Sportwetten erfolgreichEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 6. Keine Werbung für Sportwetten im Internet in NRWEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 7. Eilantrag in Berlin zur Vermittllung von Sportwetten erfolgreichEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 8. Vermittlung von Sportwetten ins Europäische AuslandEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024