Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
30. Juli 2020
30. Juli 2020
>
Version
1. Juli 2023
1. Juli 2023
>
Version
19. Januar 2026
19. Januar 2026
Ausgehende Ersuchen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
- 1.
- Name und Anschrift des Vollstreckungsschuldners oder Empfängers sowie weitere Daten, soweit diese zur Identifizierung des Vollstreckungsschuldners oder Empfängers erforderlich sind,
- 2.
- eine Zusammenfassung des Sachverhalts und der Umstände des Verstoßes, der Art der Zuwiderhandlung und der einschlägigen geltenden Vorschriften,
- 3.
- das Original der zu vollstreckenden Entscheidung, um deren Zustellung oder Vollstreckung ersucht wird, oder eine beglaubigte Abschrift hiervon und alle sonstigen relevanten Informationen oder Dokumente auch gerichtlicher Art bezüglich der zugrunde liegenden Geldbuße,
- 4.
- Name, Anschrift und sonstige Kontaktdaten
- a)
- der für die Entscheidung über die Geldbuße zuständigen Stelle und
- b)
- der zuständigen Stelle, bei der weitere Informationen über die Geldbuße oder die Möglichkeiten zur Anfechtung der Zahlungsverpflichtung oder der einschlägigen Entscheidung eingeholt werden können, falls diese Stelle nicht mit der in Buchstabe a genannten Stelle identisch ist,
- 5.
- im Fall eines Ersuchens um die Zustellung von Dokumenten den Gegenstand der Zustellung und die Frist für die Erledigung der Zustellung,
- 6.
- im Fall eines Ersuchens um die Vollstreckung einer Verwaltungssanktion oder Geldbuße
- a)
- das Datum, an dem die Entscheidung rechtskräftig wurde,
- b)
- eine Angabe der Art und der Höhe der Verwaltungssanktion oder der Geldbuße,
- c)
- alle für das Vollstreckungsverfahren sachdienlichen Daten, einschließlich der Information, ob und gegebenenfalls wie die Entscheidung dem oder den Betroffenen zugestellt wurde und ob es sich um eine Versäumnisentscheidung handelt,
- d)
- eine Bestätigung der ersuchenden Behörde, dass gegen die Verwaltungssanktion oder die Geldbuße keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden können, sowie
- e)
- die dem Ersuchen zugrunde liegende Forderung und deren verschiedene Bestandteile.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/19371 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von DienstleistungenBundestag Drucksachen · 20. Mai 2020
- 2. 20/6877 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Entsendung von Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen im Straßenverkehrssektor und zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts - Drucksache 20/6496 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 17. Mai 2023
- 3. 20/6496 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Entsendung von Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen im Straßenverkehrssektor und zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des EntsenderechtsBundestag Drucksachen · 24. April 2023
- 4. 20/7244 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/6496, 20/6877 - Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Entsendung von Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen im Straßenverkehrssektor und zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des EntsenderechtsBundestag Drucksachen · 14. Juni 2023