(1) Die Kosten der Einmalzahlung trägt der Bund.
(2) Die anderen durch Leistungen nach diesem Gesetz entstehenden Kosten trägt jeweils das Land, zu dessen heutigem Gebiet der Ort gehört, an dem die Anti-D-Immunprophylaxe durchgeführt wurde.
(3) Den in Absatz 2 bezeichneten Ländern werden für Leistungen nach § 3 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 sowie in Verbindung mit § 7a, §§ 4 und 13 Absatz 1 vom Bund 50 vom Hundert und von den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein 12,4 vom Hundert der entstandenen Kosten erstattet. Das Anteilsverhältnis unter den zur Erstattung verpflichteten Ländern wird zu zwei Dritteln nach dem Verhältnis ihrer Steuereinnahmen und zu einem Drittel nach dem Verhältnis ihrer Bevölkerungszahl bestimmt.
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 15/2714 - Unterrichtung: Haushalts- und Wirtschaftsführung 2003 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2003Bundestag Drucksachen · 11. März 2004
- 2. 17/1525 - Unterrichtung: Haushaltsführung 2009 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2009Bundestag Drucksachen · 4. Mai 2010
- 3. 17/13066 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/5521 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Anti-D-HilfegesetzesBundestag Drucksachen · 16. April 2013
- 4. 18/3901 - Antwort: Bericht über eine restriktive Praxis der Begutachtung und Entschädigung von Betroffenen der Anti-D-Prophylaxe - Drucksache 18/3526 -Bundestag Drucksachen · 5. Februar 2015
- 5. 19/2149 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/1940 - Situation und Entschädigung von Opfern kontaminierter Anti-D Immunprophylaxe in der DDRBundestag Drucksachen · 16. Mai 2018
- 6. 19/14872 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/13825 - Entwurf eines Gesetzes über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen AssistentenBundestag Drucksachen · 6. November 2019
- 7. 21/2090 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1493, 21/1940 - Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen PflegefachassistenzausbildungBundestag Drucksachen · 8. Oktober 2025