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Version
31. Januar 2026
31. Januar 2026
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11. März 2026
11. März 2026
(1) Die §§ 2 und 6 Satz 1 sind auf EU-Taxameter nicht anzuwenden.
(2) Mit dem Umschalten von der Betriebseinstellung „Kasse“ auf die Betriebseinstellung „Frei“ muss unmittelbar eine neue Transaktion im Sicherheitsmodul gestartet werden. Die Transaktion bei EU-Taxametern hat zu enthalten:
- 1.
- die Zählwerksdaten, die allgemeinen Daten, die Preisdaten einer Fahrt und die Tarifdaten im Sinne des Anhangs IX Nummer 4 der Richtlinie 2014/32/EU,
- 2.
- den Zeitpunkt der Beendigung der Betriebseinstellung „Kasse“,
- 3.
- eine eindeutige und fortlaufende Transaktionsnummer sowie
- 4.
- die Prüfwerte.
(3) Bei EU-Taxametern hat der Beleg mindestens zu enthalten:
- 1.
- die allgemeinen Daten und die Preisdaten einer Fahrt im Sinne des Anhangs IX Nummer 4 der Richtlinie 2014/32/EU,
- 2.
- den Zeitpunkt der Beendigung der Betriebseinstellung „Kasse“ nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 2,
- 3.
- die Transaktionsnummer nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 3,
- 4.
- den Prüfwert der Vorgangsbeendigung nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 und
- 5.
- die Seriennummer des Sicherheitsmoduls.
(4) Verfügt ein EU-Taxameter nicht über einen Belegdrucker, so besteht keine Belegausgabepflicht. In diesen Fällen kann der Beleg außerhalb des EU-Taxameters in Papierform oder mit Zustimmung des Belegempfängers elektronisch in einem standardisierten Datenformat ausgegeben werden; andere gesetzliche Vorgaben bleiben unberührt. Die umsatzsteuerlichen Anforderungen an eine Rechnung bleiben unberührt.
Fußnote
(+++ § 7: Zur Anwendung vgl. § 9 +++)
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 18/12221 - Verordnung: Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung - KassenSichV)Bundestag Drucksachen · 3. Mai 2017
- 2. 20/2185 - Verordnung: Zweite Verordnung zur Änderung der KassensicherungsverordnungBundestag Drucksachen · 9. Juni 2022
- 3. 19/29085 - Verordnung: Verordnung zur Änderung der KassensicherungsverordnungBundestag Drucksachen · 28. April 2021
- 4. 19/29841 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu der Verordnung der Bundesregierung - Drucksachen 19/29085, 19/29474 Nr. 2.1 - Verordnung zur Änderung der KassensicherungsverordnungBundestag Drucksachen · 19. Mai 2021
- 5. 21/1925 - Verordnung: Zweite Verordnung zur Änderung der KassensicherungsverordnungBundestag Drucksachen · 1. Oktober 2025
- 6. Neufassung des Anwendungserlasses zu § 146a AOBMF Schreiben · 30. Juni 2023
- 7. Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)BMF Schreiben · 17. März 2026