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1. November 2008
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1. September 2009
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31. Dezember 2024
31. Dezember 2024
(1) Eine Herabsetzung des Stammkapitals, die dazu dienen soll, Wertminderungen auszugleichen oder sonstige Verluste zu decken, kann als vereinfachte Kapitalherabsetzung vorgenommen werden.
(2) Die vereinfachte Kapitalherabsetzung ist nur zulässig, nachdem der Teil der Kapital- und Gewinnrücklagen, der zusammen über zehn vom Hundert des nach der Herabsetzung verbleibenden Stammkapitals hinausgeht, vorweg aufgelöst ist. Sie ist nicht zulässig, solange ein Gewinnvortrag vorhanden ist.
(3) Im Beschluß über die vereinfachte Kapitalherabsetzung sind die Nennbeträge der Geschäftsanteile dem herabgesetzten Stammkapital anzupassen. Die Geschäftsanteile müssen auf einen Betrag gestellt werden, der auf volle Euro lautet.
(4) Das Stammkapital kann unter den in § 5 Abs. 1 bestimmten Mindestnennbetrag herabgesetzt werden, wenn dieser durch eine Kapitalerhöhung wieder erreicht wird, die zugleich mit der Kapitalherabsetzung beschlossen ist und bei der Sacheinlagen nicht festgesetzt sind. Die Beschlüsse sind nichtig, wenn sie nicht binnen drei Monaten nach der Beschlußfassung in das Handelsregister eingetragen worden sind. Der Lauf der Frist ist gehemmt, solange eine Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage rechtshängig ist. Die Beschlüsse sollen nur zusammen in das Handelsregister eingetragen werden.
(5) Neben den §§ 53 und 54 über die Abänderung des Gesellschaftsvertrags gelten die §§ 58b bis 58f.
Fachbeiträge • 8
- 1. Debt-Equity-SwapsEingeschränkter ZugriffGuido-Friedrich Weiler · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 24. Mai 2012
- 2. Kapitalschnitt im Insolvenzplan: Dreimonatsfrist für die Handelsregistereintragung gilt auch in der InsolvenzEingeschränkter ZugriffJan Hendrik Groß · www.ebnerstolz.de · 28. April 2026
- 3. Rechtsprechungsdatenbank - Seite 37 - @legalEingeschränkter Zugriff@Legal Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.at.legal · 18. Januar 2007
- 4. Zur Wirksamkeit der Einziehung eines GmbH-GeschäftsanteilsEingeschränkter Zugriffwww.gvw.com · 9. September 2026
- 5. Einziehung eines GmbH-Anteils - und das nominelle StammkapitalEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 16. März 2015
- 6. Entscheidung DetailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
- 7. Gestaltende SteuerberatungEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 8. Gestaltende SteuerberatungEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 19/4674 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU - 2. DSAnpUG-EU)Bundestag Drucksachen · 1. Oktober 2018
- 2. 20/2664 - Bericht: zu dem zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/2356 - Entwurf eines Gesetzes zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 6. Juli 2022
- 3. 20/14512 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung wehrersatzrechtlicher Vorschriften und zur Einführung eines neuen WehrdienstesBundestag Drucksachen · 15. Januar 2025
- 4. 21/4786 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über IndustrieemissionenBundestag Drucksachen · 18. März 2026
- 5. Sanierungsklausel nach § 8c Absatz 1a KStGBMF Schreiben · 29. April 2026