Version
1. April 2005
1. April 2005
>
Version
1. November 2008
1. November 2008
>
Version
31. Dezember 2024
31. Dezember 2024
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der Gesellschaft darf an die Gesellschafter nicht ausgezahlt werden. Satz 1 gilt nicht bei Leistungen, die bei Bestehen eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrags (§ 291 des Aktiengesetzes) erfolgen oder durch einen vollwertigen Gegenleistungs- oder Rückgewähranspruch gegen den Gesellschafter gedeckt sind. Satz 1 ist zudem nicht anzuwenden auf die Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens und Leistungen auf Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem Gesellschafterdarlehen wirtschaftlich entsprechen.
(2) Eingezahlte Nachschüsse können, soweit sie nicht zur Deckung eines Verlustes am Stammkapital erforderlich sind, an die Gesellschafter zurückgezahlt werden. Die Zurückzahlung darf nicht vor Ablauf von drei Monaten erfolgen, nachdem der Rückzahlungsbeschluß nach § 12 bekanntgemacht ist. Im Fall des § 28 Abs. 2 ist die Zurückzahlung von Nachschüssen vor der Volleinzahlung des Stammkapitals unzulässig. Zurückgezahlte Nachschüsse gelten als nicht eingezogen.
Fachbeiträge • 31
- 1. Wofür hafte ich als Geschäftsführer? Ein ÜberblickEingeschränkter ZugriffDr. Conrad Grau · https://www.gwgl-hamburg.de/ · 20. August 2025
- 2. Einspruch aktuellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 3. Einspruch aktuellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 4. Wofür hafte ich als Geschäftsführer? Ein ÜberblickEingeschränkter ZugriffDr. Conrad Grau · https://www.gwgl-hamburg.de/ · 20. August 2025
- 5. Organisation der GmbH: GeschäftsführungEingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/ · 13. August 2024
- 6. Organisation der GmbH: GeschäftsführungEingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/ · 13. August 2024
- 7. Geschäftsführer haftet für Auszahlung an GesellschafterEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 8. April 2015
- 8. GesellschafterdarlehenEingeschränkter ZugriffWww.Haufe.De · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 28. April 2025