Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. April 2012
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16. Januar 2015
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30. Juni 2020
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2. Dezember 2020
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13. Oktober 2023
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31. Dezember 2025
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(1) Die nach § 2 Nummer 1, 2 oder 2a zuständige Behörde soll bei Vorliegen der Voraussetzungen des Artikels 7 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung (EU) 2017/2394 eine in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Unterlassungsklagengesetzes oder in § 8 Abs. 3 Nr. 2 bis 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb genannte Stelle (beauftragter Dritter) nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 beauftragen, nach § 2a des Unterlassungsklagengesetzes, auch in Verbindung mit § 8 Abs. 5 Satz 2 zweiter Halbsatz des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, auf das Abstellen dieser Verstöße hinzuwirken. Der beauftragte Dritte handelt im eigenen Namen.
(2) Kommt die zuständige Behörde zu der Überzeugung, dass die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben nicht mehr gewährleistet ist, so ist die Beauftragung ohne Entschädigung zu widerrufen.
(3) Die zuständige Behörde kann Rahmenvereinbarungen über eine allgemeine Beauftragung nach Absatz 1 unter Beachtung des Absatzes 2 abschließen und den Vertragspartner im Sinne von Artikel 3 Nummer 8 der Verordnung (EU) 2017/2394 benennen (benannter Dritter). Die Rahmenvereinbarung bedarf der Genehmigung der für die zuständige Behörde zuständigen obersten Bundesbehörde. Die Rahmenvereinbarung ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen.
(4) Die Landesregierungen werden ermächtigt, für ihre Behörden durch Rechtsverordnung den Absätzen 1 bis 3 entsprechende Regelungen zu erlassen. Die Landesregierungen sind befugt, die Ermächtigung nach Satz 1 durch Rechtsverordnung ganz oder teilweise auf andere Behörden des Landes zu übertragen.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 19/16781 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für JustizBundestag Drucksachen · 27. Januar 2020
- 2. 19/22238 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/12084 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Stephan Brandner, Fabian Jacobi, Dr. Lothar Maier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/13205 - Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs c) zu dem Antrag der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/13165 - Maßnahmen für mehr Fairness bei Abmahnungen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Manuela Rottmann, Tabea Rößner, Claudia Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/6438 - Abmahnungen - Transparenz und Rechtssicherheit gegen MissbrauchBundestag Drucksachen · 9. September 2020
- 3. 20/6520 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUG)Bundestag Drucksachen · 24. April 2023
- 4. 20/7631 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/6520, 20/6878 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUG)Bundestag Drucksachen · 5. Juli 2023
- 5. 20/14530 - Unterrichtung: Bericht über die Anwendung des EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetzes durch BundesbehördenBundestag Drucksachen · 8. Januar 2025