(1) Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben entscheidet auf schriftlichen Antrag über das Darlehen nach § 3 und dessen Rückzahlung nach § 6.
(2) Der Antrag wirkt vom Zeitpunkt des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen, wenn er innerhalb von drei Monaten nach deren Vorliegen gestellt wird, andernfalls wirkt er vom Beginn des Monats der Antragstellung.
(3) Der Antrag muss enthalten:
- 1.
- Name und Anschrift der oder des das Darlehen beantragenden Beschäftigten,
- 2.
- Name, Anschrift und Angehörigenstatus der gepflegten Person,
- 3.
- Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit oder im Fall des § 3 Absatz 6 des Pflegezeitgesetzes das dort genannte ärztliche Zeugnis über die Erkrankung des oder der nahen Angehörigen,
- 4.
- Dauer der Freistellung nach § 3 Absatz 1 sowie Mitteilung, ob zuvor eine Freistellung nach § 3 Absatz 1 in Anspruch genommen wurde, sowie
- 5.
- Höhe, Dauer und Angabe der Zeitabschnitte des beantragten Darlehens.
(4) Dem Antrag sind beizufügen:
- 1.
- Entgeltbescheinigungen mit Angabe der arbeitsvertraglichen Wochenstunden der letzten zwölf Monate vor Beginn der Freistellung nach § 3 Absatz 1,
- 2.
- in den Fällen der vollständigen Freistellung nach § 3 des Pflegezeitgesetzes eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Freistellung und in den Fällen der teilweisen Freistellung die hierüber getroffene schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der oder dem Beschäftigten.
Fachbeiträge • 2
- 1. § 8 Antrag auf FörderungEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 23. Oktober 2024
- 2. § 8 Antrag auf FörderungEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 23. Oktober 2024
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 17/10200 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 (Haushaltsgesetz 2013)Bundestag Drucksachen · 10. August 2012
- 2. 18/2000 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015)Bundestag Drucksachen · 8. August 2014
- 3. 17/14300 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014)Bundestag Drucksachen · 9. August 2013
- 4. 18/700 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014)Bundestag Drucksachen · 19. März 2014
- 5. 18/3124 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und BerufBundestag Drucksachen · 10. November 2014
- 6. 18/9177 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung zur Verzichtbarkeit der Anordnungen der Schriftform und des persönlichen Erscheinens im Verwaltungsrecht des BundesBundestag Drucksachen · 11. Juli 2016