(1) Die Beamten, Richter und Soldaten haben Anspruch auf Besoldung. Der Anspruch entsteht mit dem Tag, an dem ihre Ernennung, Versetzung, Übernahme oder ihr Übertritt in den Dienst des Bundes wirksam wird. Bedarf es zur Verleihung eines Amtes mit anderem Endgrundgehalt (Grundgehalt) keiner Ernennung oder wird der Beamte, Richter oder Soldat rückwirkend in eine Planstelle eingewiesen, so entsteht der Anspruch mit dem Tag, der in der Einweisungsverfügung bestimmt ist.
(2) Der Anspruch auf Besoldung endet mit Ablauf des Tages, an dem der Beamte, Richter oder Soldat aus dem Dienstverhältnis ausscheidet, soweit gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist.
(3) Besteht der Anspruch auf Besoldung nicht für einen vollen Kalendermonat, so wird nur der Teil der Bezüge gezahlt, der auf den Anspruchszeitraum entfällt, soweit gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist.
(4) Die Dienstbezüge nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 werden monatlich im Voraus gezahlt. Die anderen Bezüge werden monatlich im Voraus gezahlt, soweit nichts Anderes bestimmt ist.
(5) Werden Bezüge nach dem Tag der Fälligkeit gezahlt, so besteht kein Anspruch auf Verzugszinsen.
(6) Bei der Berechnung von Bezügen nach § 1 sind die sich ergebenden Bruchteile eines Cents unter 0,5 abzurunden und Bruchteile von 0,5 und mehr aufzurunden. Zwischenrechnungen werden jeweils auf zwei Dezimalstellen durchgeführt. Jeder Bezügebestandteil ist einzeln zu runden.
Fachbeiträge • 42
- 1. Funktionszulage für die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben - und die haushaltsrechtlichen VoraussetzungenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 14. Januar 2015
- 2. Rückforderung überzahlter Bezüge eines SoldatenEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 2. September 2019
- 3. Altersdiskriminierung in der BeamtenbesoldungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 22. Mai 2015
- 4. BVerwG 2 C 31.11, Urteil vom 26. Juli 2012Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 5. BVerwG 2 C 12.16, Urteil vom 06. April 2017Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 6. BVerwG 2 C 10.15, Urteil vom 28. Januar 2016Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 7. BVerwG 2 C 14.11, Urteil vom 26. Juli 2012Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 8. BVerwG 2 C 3.13, Urteil vom 30. Oktober 2014Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 19/13396 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 23. September 2019
- 2. 19/9491 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr (Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz - BwEinsatzBerStG)Bundestag Drucksachen · 17. April 2019
- 3. 19/27523 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des SoldatenversorgungsrechtsBundestag Drucksachen · 11. März 2021
- 4. 19/28677 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2021/2022)Bundestag Drucksachen · 19. April 2021
- 5. 21/3076 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1853, 21/2581 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz - WDModG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Desiree Becker, Gökay Akbulut,Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/1488 - Streichung der Wehrpflicht aus dem GrundgesetzBundestag Drucksachen · 3. Dezember 2025
- 6. 21/1853 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)Bundestag Drucksachen · 29. September 2025
- 7. 21/1040 - Unterrichtung: Achter Versorgungsbericht der BundesregierungBundestag Drucksachen · 25. Juli 2025
- 8. 21/6320 - Unterrichtung: Haushaltsführung 2025 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2025Bundestag Drucksachen · 8. Juni 2026