(1) Der in den einstweiligen Ruhestand versetzte Beamte, Richter oder Soldat erhält für den Monat, in dem ihm die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand mitgeteilt worden ist, und für die folgenden drei Monate die Bezüge weiter, die ihm am Tag vor der Versetzung zustanden; Änderungen beim Familienzuschlag sind zu berücksichtigen. Aufwandsentschädigungen werden nur bis zum Beginn des einstweiligen Ruhestandes gezahlt.
(2) Bezieht der in den einstweiligen Ruhestand versetzte Beamte, Richter oder Soldat Einkünfte aus einer Verwendung im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 29 Absatz 1) oder eines Verbandes, dessen Mitglieder öffentlich-rechtliche Dienstherren sind, so werden die Bezüge um den Betrag dieser Einkünfte verringert. Dem Dienst bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn steht gleich die Tätigkeit im Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung, an der ein öffentlich-rechtlicher Dienstherr oder ein Verband, dessen Mitglieder öffentlich-rechtliche Dienstherren sind, durch Zahlung von Beiträgen oder Zuschüssen oder in anderer Weise beteiligt ist. Die Entscheidung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, trifft das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat oder die von ihm bestimmte Stelle.
Fachbeiträge • 5
- 1. Kanzlei Thomas H÷hnerEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-hoehner.de · 8. April 2017
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- 3. Oberverwaltungsgericht Thüringen muss erneut über die Stelle des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts entscheidenEingeschränkter Zugriffwww.rechtsanwaelteszk.de · 1. Januar 2012
- 4. 2 BvR 1413/06 vom 12.09.2007Eingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-hoehner.de · 8. April 2017
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Öffentliche Quellen • 7
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- 2. 19/27523 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des SoldatenversorgungsrechtsBundestag Drucksachen · 11. März 2021
- 3. 19/28677 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2021/2022)Bundestag Drucksachen · 19. April 2021
- 4. 20/5426 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Januar 2023 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 27. Januar 2023
- 5. 20/6994 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. Mai 2023 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 26. Mai 2023
- 6. 21/237 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Mai 2025 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 23. Mai 2025
- 7. 21/982 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. Juli 2025 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 25. Juli 2025