(1) Bei begrenzter Dienstfähigkeit (§ 45 des Bundesbeamtengesetzes) erhält der Beamte oder Richter Dienstbezüge entsprechend § 6 Absatz 1.
(2) Begrenzt Dienstfähige erhalten zusätzlich zu den Dienstbezügen nach Absatz 1 einen nicht ruhegehaltfähigen Zuschlag. Der Zuschlag beträgt 50 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen den nach Absatz 1 gekürzten Dienstbezügen und den Dienstbezügen, die bei einer Vollzeitbeschäftigung zustünden.
(3) In die Zuschlagsberechnung nach Absatz 2 sind einzubeziehen:
- 1.
- das Grundgehalt,
- 2.
- der Familienzuschlag,
- 3.
- Amts- und Stellenzulagen,
- 4.
- Überleitungs- und Ausgleichszulagen,
- 5.
- Zuschüsse und Leistungsbezüge für Professoren sowie hauptamtliche Leiter an Hochschulen und für Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen.
(4) Wird die Arbeitszeit auf Grund einer Teilzeitbeschäftigung zusätzlich reduziert, verringert sich der Zuschlag nach Absatz 2 entsprechend dem Verhältnis zwischen der wegen begrenzter Dienstfähigkeit verringerten Arbeitszeit und der insgesamt reduzierten Arbeitszeit.
(5) Der Zuschlag nach Absatz 2 wird nicht gewährt neben einem Zuschlag
- 1.
- nach § 6 Absatz 2 in Verbindung mit der Altersteilzeitzuschlagsverordnung,
- 2.
- nach § 6 Absatz 3 oder Absatz 4,
- 3.
- nach § 7a,
- 4.
- nach § 2 der Telekom-Beamtenaltersteilzeitverordnung,
- 5.
- nach § 2 der Postbeamtenaltersteilzeitverordnung oder
- 6.
- nach § 2 der Deutsche-Bank-Beamtenaltersteilzeitverordnung.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/14425 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/13396 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz - BesStMG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Konstantin Kuhle, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/13519 - Für einen modernen und attraktiven Öffentlichen DienstBundestag Drucksachen · 23. Oktober 2019
- 2. 19/13396 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 23. September 2019
- 3. 20/14438 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung (Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG)Bundestag Drucksachen · 8. Januar 2025