(1) Einem Beamten, der sich verpflichtet hat, im Rahmen einer besonderen Verwendung im Ausland mindestens zwei Wochen Dienst zu leisten, kann eine Auslandsverpflichtungsprämie gewährt werden, wenn
- 1.
- es sich um eine Verwendung nach § 56 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 handelt und
- 2.
- die Verwendung im Rahmen einer über- oder zwischenstaatlichen Zusammenarbeit oder im Rahmen einer Mission der Europäischen Union oder einer internationalen Organisation erfolgt und
- 3.
- die Europäische Union oder eine internationale Organisation Mitgliedern einer von ihr in denselben Staat entsandten Mission für materielle Mehraufwendungen und immaterielle Belastungen sowie für Reisekosten höhere auslandsbezogene Gesamtleistungen gewährt.
(2) Für die Zahlung der Prämie gilt § 56 Absatz 2 Satz 6 und 7 entsprechend. Die Prämie darf nur gezahlt werden, wenn während der Mindestverpflichtungszeit ununterbrochen Anspruch auf Auslandsverwendungszuschlag bestand. Wird dieser Zeitraum aus Gründen nicht erreicht, die vom Beamten nicht zu vertreten sind, gilt § 3 Absatz 3 entsprechend.
Fachbeiträge • 8
- 1. MietspiegelEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 30. Oktober 2025
- 2. BVerwG 2 B 117.07, Beschluss vom 24. September 2008Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 3. Verfahrensinformation zu 2 C 56.09Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 4. BVerwG 2 C 56.09, Urteil vom 28. Oktober 2010Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 5. BVerwG 2 C 80.10, Urteil vom 29. September 2011Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 6. BVerwG 2 C 12.08, Urteil vom 26. März 2009Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 7. BVerwG 2 C 14.13, Urteil vom 22. Januar 2015Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 8. BVerwG 2 C 82.08, Urteil vom 29. Oktober 2009Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 14
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- 2. 18/9200 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 (Haushaltsgesetz 2017)Bundestag Drucksachen · 12. August 2016
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- 7. 19/22600 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021)Bundestag Drucksachen · 25. September 2020
- 8. 20/3100 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)Bundestag Drucksachen · 5. August 2022