(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Gewährung von Zulagen zur Abgeltung besonderer, bei der Bewertung des Amtes oder bei der Regelung der Anwärterbezüge nicht berücksichtigter Erschwernisse (Erschwerniszulagen) zu regeln. Die Zulagen sind widerruflich und nicht ruhegehaltfähig. Es kann bestimmt werden, inwieweit mit der Gewährung von Erschwerniszulagen ein besonderer Aufwand des Beamten, Richters oder Soldaten mit abgegolten ist.
(2) Die Bundesregierung kann die Befugnis zur Regelung der Abgeltung besonderer Erschwernisse, die durch Dienst zu wechselnden Zeiten entstehen, durch Rechtsverordnung übertragen
- 1.
- für Beamte des Bundeseisenbahnvermögens, die der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft oder einer nach § 2 Absatz 1 und § 3 Absatz 3 des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2386) ausgegliederten Gesellschaft zugewiesen sind, auf das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, das die Regelung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat trifft, und
- 2.
- für Beamte, die bei einem Postnachfolgeunternehmen beschäftigt sind, auf das Bundesministerium der Finanzen, das die Regelung nach Anhörung des Vorstands des Postnachfolgeunternehmens im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat trifft.
Fachbeiträge • 19
- 1. Kaufkraftzuschläge zum 01.04.2019: BMF veröffentlicht neue GesamtübersichtEingeschränkter Zugriffwww.roedle-kempf.de · 15. Juli 2019
- 2. Wechselschichtzulage und das Nachschichtpensum von BeamtenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 20. Dezember 2011
- 3. StellenzulageEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 15. November 2023
- 4. PolizeibeamteEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 20. Oktober 2025
- 5. Pfändbarkeit von Erschwerniszulagen bei BeamtenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 9. Oktober 2009
- 6. ErschwerniszulageEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 4. September 2025
- 7. BundespolizeiEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 9. Juli 2026
- 8. BVerwG 2 B 92.11, Beschluss vom 27. September 2012Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/9491 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr (Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz - BwEinsatzBerStG)Bundestag Drucksachen · 17. April 2019
- 2. 21/3076 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1853, 21/2581 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz - WDModG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Desiree Becker, Gökay Akbulut,Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/1488 - Streichung der Wehrpflicht aus dem GrundgesetzBundestag Drucksachen · 3. Dezember 2025
- 3. 21/1853 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)Bundestag Drucksachen · 29. September 2025