(1) Wird der Arbeitslose binnen vier Wochen nach Beendigung des Entwicklungsdienstes, einer späteren krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder des Bezuges von Arbeitslosengeld arbeitsunfähig und hat er keinen Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung, so erhält er vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an ein Tagegeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.
(2) Wird der Arbeitslose zu Lasten einer Versicherung nach § 7 Abs. 1, 2 oder des Bundes nach § 7 Abs. 3 in ein Krankenhaus, ein Genesungs-, Erholungs- oder Kurheim aufgenommen, so sind fünfundzwanzig vom Hundert des Tagegeldes zu zahlen. Der Betrag erhöht sich auf sechsundsechzigzweidrittel vom Hundert für den ersten bisher überwiegend von ihm unterhaltenen Angehörigen und um weitere zehn vom Hundert - bis zur vollen Höhe des Tagegeldes - für jeden weiteren derartigen Angehörigen. Das nach Satz 2 berechnete Tagegeld kann unmittelbar an die Angehörigen ausgezahlt werden, soweit es fünfundzwanzig vom Hundert des ungekürzten Tagegeldes übersteigt.
(3) Der Anspruch auf Tagegeld ist ausgeschlossen, wenn seit der Beendigung des Entwicklungsdienstes drei Jahre vergangen sind. Im übrigen gilt § 9 entsprechend.
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 15/1728 - Beschlussempfehlung: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/1515- Entwurf eines Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/1637- Entwurf eines Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt c) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/1516- Entwurf eines Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt d) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU -15/1523- Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Existenzgrundlagen (Existenzgrundlagengesetz ¿ EGG) e) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU -15/1527- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Einfügen eines Artikels 106b) f) zu dem Antrag der Antrag der Abgeordneten Dirk Niebel, Dr. Heinrich L. Kolb, Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -15/1531- Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu einem beschäftigungsfördernden kommunalen Sozialgeld zusammenführen g) zu dem Antrag der Abgeordneten Dirk Niebel, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -15/1576- Neuordnung der Bundesanstalt für ArbeitBundestag Drucksachen · 15. Oktober 2003
- 2. 15/1516 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am ArbeitsmarktBundestag Drucksachen · 5. September 2003