(1) Der Bundesnachrichtendienst unterrichtet zum Zweck der Information der Bundesregierung zur Wahrnehmung ihrer außen- und sicherheitspolitischen Verantwortung unmittelbar das Bundeskanzleramt und die Bundesministerien im Rahmen ihrer Zuständigkeiten; hierbei ist auch die Weitergabe personenbezogener Daten zulässig. Soweit es für diesen Zweck erforderlich ist, darf der Bundesnachrichtendienst auch das Bundespräsidialamt, die Landesregierungen und der Bundesregierung nachgeordnete Behörden unterrichten. Die §§ 11 bis 11d finden keine Anwendung. Die empfangende Stelle darf die zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten nur zu diesem Zweck verarbeiten. Eine Weiterverarbeitung zu anderen Zwecken ist nur in den Fällen des § 11b Absatz 5 zulässig; § 9a Absatz 1 Satz 2 findet entsprechende Anwendung.
(2) Der Bundesnachrichtendienst darf entsprechend des Absatzes 1 Satz 1 die Europäische Union sowie die Organisation des Nordatlantikvertrages zum Zweck der Wahrnehmung ihrer außen- und sicherheitspolitischen Verantwortung unterrichten.
(3) Der Bundesnachrichtendienst kann die Öffentlichkeit über Erkenntnisse informieren, die er im Rahmen seiner Aufgaben nach § 1 Absatz 2 oder bei der Aufarbeitung seiner Historie gewinnt. Bei der Information darf er auch personenbezogene Daten bekanntgeben, wenn
- 1.
- dies für das Verständnis des Zusammenhanges oder für das Verständnis der Darstellung von Organisationen oder unorganisierten Gruppierungen erforderlich ist und
- 2.
- die Interessen der Allgemeinheit das schutzwürdige Interesse des Betroffenen überwiegen.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 19/26103 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des BundesverwaltungsgerichtsBundestag Drucksachen · 25. Januar 2021
- 2. 20/10800 - Unterrichtung: 32. Tätigkeitsbericht für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023)Bundestag Drucksachen · 20. März 2024
- 3. 20/9372 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8627, 20/9045, 20/9345 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BND-GesetzesBundestag Drucksachen · 15. November 2023
- 4. 20/9345 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8626, 20/9042, 20/9243 1.9 - Entwurf eines Gesetzes zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8627, 20/9045, 20/9243 1.10 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BND-GesetzesBundestag Drucksachen · 15. November 2023
- 5. 21/5950 - Unterrichtung: 34. Tätigkeitsbericht für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Tätigkeitsbericht für das Jahr 2025)Bundestag Drucksachen · 6. Mai 2026