(1) Die Unterrichtung erfolgt mündlich. Die zu unterrichtende Person muss über die zur Ausübung der Tätigkeit und zum Verständnis des Unterrichtungsverfahrens unverzichtbaren deutschen Sprachkenntnisse, mindestens auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügen. Die Unterrichtung hat mindestens 40 Unterrichtsstunden zu dauern. Eine Unterrichtsstunde beträgt 45 Minuten. Mehrere Personen können gleichzeitig unterrichtet werden, wobei die Zahl der Unterrichtsteilnehmer 20 nicht übersteigen soll.
(2) Die Industrie- und Handelskammer stellt eine Bescheinigung nach Anlage 1 aus, wenn die unterrichtete Person am Unterricht ohne Fehlzeiten teilgenommen hat und sich die Industrie- und Handelskammer durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch einen aktiven Dialog der unterrichtenden Person mit den Unterrichtsteilnehmern sowie durch mündliche und schriftliche Verständnisfragen nach jedem Sachgebiet, davon überzeugt hat, dass die Person mit den für eine eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben erforderlichen Rechten und Pflichten sowie den damit verbundenen Befugnissen und deren praktischer Anwendung nach Maßgabe des § 7 vertraut ist.
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 14/5937 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umstellung von Gesetzen und Verordnungen im Zuständigkeitsbereich des BMWi sowie des BMBF auf Euro (Neuntes Euro-Einführungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 26. April 2001
- 2. 16/3945 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des VersicherungsvertragsrechtsBundestag Drucksachen · 20. Dezember 2006
- 3. 16/4973 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. April 2007 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 5. April 2007
- 4. 16/5497 - Antwort: Existenzgefährdende Auswirkungen eines Direktanspruchs im VersicherungsvertragsrechtBundestag Drucksachen · 25. Mai 2007
- 5. 16/5862 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/3945- Entwurf eines Gesetzes zur Reform des VersicherungsvertragsrechtsBundestag Drucksachen · 13. Juni 2007
- 6. 17/10960 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf SeeschiffenBundestag Drucksachen · 10. Oktober 2012
- 7. 18/8558 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 25. Mai 2016