19. August 2008
2. Februar 2026
Hat sich der Eigentümer eines Grundstücks in Ansehung einer Hypothek oder Grundschuld in einer Urkunde nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 der sofortigen Zwangsvollstreckung in das Grundstück unterworfen und betreibt ein anderer als der in der Urkunde bezeichnete Gläubiger die Vollstreckung, so ist dieser, soweit die Vollstreckung aus der Urkunde für unzulässig erklärt wird, dem Schuldner zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der diesem durch die Vollstreckung aus der Urkunde oder durch eine zur Abwendung der Vollstreckung erbrachte Leistung entsteht. Satz 1 gilt entsprechend, wenn sich der Schuldner wegen der Forderungen, zu deren Sicherung das Grundpfandrecht bestellt worden ist, oder wegen der Forderung aus einem demselben Zweck dienenden Schuldanerkenntnis der sofortigen Vollstreckung in sein Vermögen unterworfen hat.
Fachbeiträge • 12
- 1. Kündigung der Grundschuld: 6 Monate Frist - was tun?Eingeschränkter Zugriffwww.curia-recht.de · 11. Oktober 2026
- 2. Inzulässige Zwangsvollstreckung aus Urkunde durch anderen Gläubiger - SchadensersatzEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 19. September 2022
- 3. Zwangsversteigerung abwendenEingeschränkter Zugriffwww.curia-recht.de · 22. August 2026
- 4. BundesnotarkammerEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
- 5. Die "zwangsvollstreckungsrechtliche Treuhand" in der ImmobilienfinanzierungEingeschränkter Zugriffwww.gleisslutz.com
- 6. § 1192 Abs. 1a BGB ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Stephan Pötters · https://juraexamen.info/ · 30. Juni 2009
- 7. Risikobegrenzungsgesetz ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Stephan Pötters · https://juraexamen.info/ · 30. Juni 2009
- 8. Risikobegrenzungsgesetz Examen ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Stephan Pötters · https://juraexamen.info/ · 30. Juni 2009
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 16/9778 - Beschlussempfehlung: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/7438, 16/7718- Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Christian Ahrendt, Carl-Ludwig Thiele, Hans-Michael Goldmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/8548- Optimaler Darlehensnehmerschutz bei Kreditverkäufen an Finanzinvestoren c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Karin Binder, Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/8182- Ausverkauf von Krediten an Finanzinvestoren stoppen - Verbraucherrechte stärken d) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/5595- Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher beim Verkauf von Immobilienkrediten stärkenBundestag Drucksachen · 25. Juni 2008
- 2. 16/9821 - Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/7438, 16/7718- Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Christian Ahrendt, Carl-Ludwig Thiele, Hans-Michael Goldmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/8548- Optimaler Darlehensnehmerschutz bei Kreditverkäufen an Finanzinvestoren c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Karin Binder, Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/8182- Ausverkauf von Krediten an Finanzinvestoren stoppen - Verbraucherrechte stärken d) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/5595- Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher beim Verkauf von Immobilienkrediten stärkenBundestag Drucksachen · 26. Juni 2008