1. August 2009
1. Januar 2013
8. September 2015
26. November 2019
2. Februar 2026
(1) Das Schuldnerverzeichnis wird für jedes Land von einem zentralen Vollstreckungsgericht geführt. Der Inhalt des Schuldnerverzeichnisses kann über eine zentrale und länderübergreifende Abfrage im Internet eingesehen werden. Die Länder können Einzug und Verteilung der Gebühren sowie weitere Abwicklungsaufgaben im Zusammenhang mit der Abfrage nach Satz 2 auf die zuständige Stelle eines Landes übertragen.
(2) Die Landesregierungen bestimmen durch Rechtsverordnung, welches Gericht die Aufgaben des zentralen Vollstreckungsgerichts nach Absatz 1 wahrzunehmen hat. § 802k Abs. 3 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Die Führung des Schuldnerverzeichnisses stellt eine Angelegenheit der Justizverwaltung dar.
(3) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten zu Form und Übermittlung der Eintragungsanordnungen nach § 882b Abs. 1 und der Entscheidungen nach § 882d Abs. 3 Satz 2 dieses Gesetzes und § 284 Abs. 10 Satz 2 der Abgabenordnung oder gleichwertigen Regelungen im Sinne von § 882b Abs. 1 Nr. 2 Halbsatz 2 dieses Gesetzes sowie zum Inhalt des Schuldnerverzeichnisses und zur Ausgestaltung der Einsicht insbesondere durch ein automatisiertes Abrufverfahren zu regeln. Die Rechtsverordnung hat geeignete Regelungen zur Sicherung des Datenschutzes und der Datensicherheit vorzusehen. Insbesondere ist sicherzustellen, dass die Daten
- 1.
- bei der elektronischen Übermittlung an das zentrale Vollstreckungsgericht nach Absatz 1 sowie bei der Weitergabe an eine andere Stelle nach Absatz 2 Satz 2 gegen unbefugte Kenntnisnahme geschützt sind,
- 2.
- unversehrt und vollständig wiedergegeben werden,
- 3.
- jederzeit ihrem Ursprung nach zugeordnet werden können und
- 4.
- nur von registrierten Nutzern nach Angabe des Verwendungszwecks abgerufen werden können, jeder Abrufvorgang protokolliert wird und Nutzer im Fall des missbräuchlichen Datenabrufs oder einer missbräuchlichen Datenverarbeitung von der Einsichtnahme ausgeschlossen werden können.
Fachbeiträge • 335
- 1. § 882h Zuständigkeit; Ausgestaltung des SchuldnerverzeichnissesEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 20. Mai 2026
- 2. § 882h Zuständigkeit; Ausgestaltung des SchuldnerverzeichnissesEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 20. Mai 2026
- 3. Zwangsvollstreckung in ein SchiffEingeschränkter Zugriffwww.ra-tanis.de · 11. Juni 2020
- 4. DatenschutzanpassungsEingeschränkter ZugriffQueenie · www.rickert.law · 15. Oktober 2019
- 5. Zentrales Schuldner- und VermögensverzeichnisEingeschränkter ZugriffJustizportal Baden-Württemberg · justiz-bw.de · 6. August 2026
- 6. Justizportal des Bundes und der LänderEingeschränkter Zugriffwww.justiz.de
- 7. Justizportal des Bundes und der LänderEingeschränkter Zugriffwww.justiz.de
- 8. Justizportal des Bundes und der LänderEingeschränkter Zugriffwww.justiz.de
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 16/10069 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der ZwangsvollstreckungBundestag Drucksachen · 30. Juli 2008
- 2. 16/13432 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates -16/10069- Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung b) zu dem Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Mechthild Dyckmans, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/7179- Zwangsvollstreckung beschleunigen - Gläubigerrechte stärkenBundestag Drucksachen · 17. Juni 2009
- 3. 17/13000 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht 2011 und 2012 des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit - 24. Tätigkeitsbericht -Bundestag Drucksachen · 24. April 2013
- 4. 18/9698 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/7560 - Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPfVODG)Bundestag Drucksachen · 21. September 2016
- 5. 19/4671 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679Bundestag Drucksachen · 1. Oktober 2018
- 6. 19/24445 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und BetreuungsrechtsBundestag Drucksachen · 18. November 2020