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1. Januar 2002
1. Januar 2002
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2. Februar 2026
2. Februar 2026
(1) Das Gericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob der Einspruch an sich statthaft und ob er in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt ist. Fehlt es an einem dieser Erfordernisse, so ist der Einspruch als unzulässig zu verwerfen.
(2) Das Urteil kann ohne mündliche Verhandlung ergehen.
Fachbeiträge • 54
- 1. BGH, Urteil v. 12.12.2012Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 12. Dezember 2012
- 2. Entscheidung des Monats März 2025Eingeschränkter ZugriffKirsten Herchen · www.hlb-schumacher-hallermann.de · 2. April 2025
- 3. Dr. Barbara Genius, Rechtsanwältin beim BGHEingeschränkter Zugriffwww.bghanwalt.de · 8. Juni 2026
- 4. BGH Beschluss vom 21.02.2024 - XII ZR 65/23Eingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 21. Februar 2024
- 5. Schadensersatzklage im Arbeitsrecht - VoraussetzungenEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 11. Oktober 2013
- 6. Klage mangels Darlegungslast abgewiesenEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 27. September 2024
- 7. Versäumnisurteil - Einspruchsverfristung eines ausländischen BeklagtenEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 7. September 2020
- 8. Zustellung in Spanien per Einschreiben mit Rückschein an HausmeisterEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 23. September 2013
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 19/23484 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 - KostRÄG 2021)Bundestag Drucksachen · 19. Oktober 2020