Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. April 2005
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1. Juli 2014
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29. Juli 2017
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24. Juli 2024
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29. Dezember 2025
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2. Februar 2026
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6. Mai 2026
6. Mai 2026
(1) Die Vorschriften über die Beweiskraft privater Urkunden sind entsprechend anzuwenden auf private elektronische Dokumente, die versehen sind mit
- 1.
- einer qualifizierten elektronischen Signatur oder
- 2.
- einer notariell beglaubigten elektronischen Unterschrift oder einem notariell beglaubigten elektronischen Handzeichen.
(2) Hat sich eine natürliche Person bei einem ihr allein zugeordneten De-Mail-Konto sicher angemeldet (§ 4 Absatz 1 Satz 2 des De-Mail-Gesetzes), so kann für eine von diesem De-Mail-Konto versandte elektronische Nachricht der Anschein der Echtheit, der sich aus der Überprüfung der Absenderbestätigung gemäß § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes ergibt, nur durch Tatsachen erschüttert werden, die ernstliche Zweifel daran begründen, dass die Nachricht von dieser Person mit diesem Inhalt versandt wurde.
(3) Auf elektronische Dokumente, die von einer Behörde innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnisse oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person innerhalb des ihr zugewiesenen Geschäftskreises in der vorgeschriebenen Form erstellt worden sind (öffentliche elektronische Dokumente), finden die Vorschriften über die Beweiskraft öffentlicher Urkunden entsprechende Anwendung. Ist das Dokument von der Behörde mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem qualifizierten elektronischen Siegel oder von der mit öffentlichem Glauben versehenen Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen, so gilt § 437 entsprechend. Das Gleiche gilt, wenn das Dokument im Auftrag der Behörde oder der mit öffentlichem Glauben versehenen Person durch einen akkreditierten Diensteanbieter mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes versehen ist und die Absenderbestätigung die Behörde oder die mit öffentlichem Glauben versehene Person als Nutzer des De-Mail-Kontos ausweist. Auf ausländische öffentliche elektronische Dokumente ist § 438 entsprechend anzuwenden.
Fachbeiträge • 44
- 1. Urkundenbeweis: Beweiskraft von DokumentenEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-steinwachs.de · 18. September 2026
- 2. E-Mails als Beweismittel im ZivilprozessEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 15. Juli 2026
- 3. Instagram Post als Beweismittel im ZivilprozessEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 15. Juli 2026
- 4. Facebook-Post als Beweis im ZivilprozessEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 15. Juli 2026
- 5. Screenshots als BeweismittelEingeschränkter ZugriffCiobanu Rechtsanwälte · www.rechtsanwalt-ciobanu.de · 23. Juni 2026
- 6. Daten als Beweismittel - Teil 2Eingeschränkter ZugriffStephan Schmidt · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
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- 8. Elektronische Notarurkunde ImmobilienkaufEingeschränkter ZugriffTobias Scheidacker · www.hnts.legal · 18. Mai 2026
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 20/8299 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (5. VwVfÄndG)Bundestag Drucksachen · 11. September 2023
- 2. 20/9195 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8344- Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze b) zu dem Antrag der Abgeordneten Gerrit Huy, René Springer, Jürgen Pohl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/6275 - Lebensleistung anerkennen - Vermögensfreibetrag bei Sozialhilfe und Bürgergeld angleichen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Jessica Tatti, Matthias W. Birkwald, Susanne Ferschl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/7642 - Schlechterstellung von Menschen in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beendenBundestag Drucksachen · 8. November 2023
- 3. 20/8093 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)Bundestag Drucksachen · 23. August 2023
- 4. 20/11849 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen PräsenzbeurkundungBundestag Drucksachen · 17. Juni 2024
- 5. 21/1505 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen PräsenzbeurkundungBundestag Drucksachen · 8. September 2025
- 6. 21/4298 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden BerufeBundestag Drucksachen · 25. Februar 2026