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1. Januar 2002
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1. Januar 2026
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2. Februar 2026
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6. Mai 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Das Gericht kann sein Verfahren nach billigem Ermessen bestimmen, wenn der Streitwert 1 000 Euro nicht übersteigt. Auf Antrag muss mündlich verhandelt werden.
Fachbeiträge • 39
- 1. und Kostenrecht durch das Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer RegelungEingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/ · 10. März 2026
- 2. Das Klageverfahren am AmtsgerichtEingeschränkter Zugriffhttps://www.kanzlei-hollweck.de/blog-verbraucherrecht/
- 3. und Kostenrecht durch das Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer RegelungEingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/ · 10. März 2026
- 4. Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf (Rechtsanwalt für Strafrecht & ITEingeschränkter Zugriffhttps://www.ferner-alsdorf.de/
- 5. Streitwertreform - ein kleiner Wurf, der in der Praxis groß knirschen wirdEingeschränkter ZugriffMeike Vollkommer · https://www.otto-schmidt.de/ · 9. März 2025
- 6. Meike VollkommerEingeschränkter ZugriffMeike Vollkommer · https://www.otto-schmidt.de/ · 3. September 2025
- 7. GehörsverletzungEingeschränkter ZugriffHans Christian Schwenker · https://www.otto-schmidt.de/ · 18. September 2022
- 8. Zur Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Entscheidung im vereinfachten Verfahren nach § 94a S. 1 FGO ohne vorherige AnordnungEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 21. Juli 2016