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1. Juli 2002
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1. August 2002
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1. April 2005
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1. Januar 2018
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1. Januar 2022
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2. Februar 2026
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(1) Sind die Parteien durch Anwälte vertreten, so kann ein Dokument auch dadurch zugestellt werden, dass der zustellende Anwalt das Dokument dem anderen Anwalt übermittelt (Zustellung von Anwalt zu Anwalt). Auch Schriftsätze, die nach den Vorschriften dieses Gesetzes vom Amts wegen zugestellt werden, können stattdessen von Anwalt zu Anwalt zugestellt werden, wenn nicht gleichzeitig dem Gegner eine gerichtliche Anordnung mitzuteilen ist. In dem Schriftsatz soll die Erklärung enthalten sein, dass von Anwalt zu Anwalt zugestellt werde. Die Zustellung ist dem Gericht, sofern dies für die zu treffende Entscheidung erforderlich ist, nachzuweisen. Für die Zustellung von Anwalt zu Anwalt gelten § 173 Absatz 1 und § 175 Absatz 2 Satz 1 entsprechend.
(2) Zum Nachweis der Zustellung eines Schriftstücks genügt das mit Datum und Unterschrift versehene Empfangsbekenntnis desjenigen Anwalts, dem zugestellt worden ist. § 175 Absatz 4 gilt entsprechend. Die Zustellung eines elektronischen Dokuments ist durch ein elektronisches Empfangsbekenntnis in Form eines strukturierten Datensatzes nachzuweisen. Der Anwalt, der zustellt, hat dem anderen Anwalt auf Verlangen eine Bescheinigung über die Zustellung zu erteilen.
Fachbeiträge • 82
- 1. Keine Annahmepflicht einer Zustellung von Anwalt zu AnwaltEingeschränkter ZugriffHenning Schaum · www.ssw-rechtsanwaelte.de · 22. April 2016
- 2. Auslösung der Ausschlagungsfrist durch die Bekanntgabe einer letztwilligen Verfügung von Todes wegenEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 5. Juni 2025
- 3. Von Anwalt zu Anwalt - Es geht auch per FaxEingeschränkter ZugriffArno Lampmann · www.lhr-law.de · 30. Mai 2007
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- 5. Vindikationsanspruch im Rahmen einer Vertriebskooperation (LG München I)Eingeschränkter Zugriffwww.cohausz-florack.de · 6. Januar 2026
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- 8. Vollziehungsfrist im einstweiligen Rechtsschutz auch für EU-EilrechtstitelEingeschränkter Zugriffwww.lutzabel.com · 23. Januar 2026
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 20/10943 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der JustizBundestag Drucksachen · 8. April 2024
- 2. 21/1509 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der ZivilgerichtsbarkeitBundestag Drucksachen · 8. September 2025