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12. Dezember 2008
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1. Juli 2014
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1. Januar 2026
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2. Februar 2026
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(1) Das Mahnverfahren wird von den Amtsgerichten durchgeführt. Eine maschinelle Bearbeitung ist zulässig. Bei dieser Bearbeitung sollen Eingänge spätestens an dem Arbeitstag erledigt sein, der dem Tag des Eingangs folgt. Die Akten werden elektronisch geführt (§ 298a).
(2) Ausschließlich zuständig ist das Amtsgericht, bei dem der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Hat der Antragsteller im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist das Amtsgericht Wedding in Berlin ausschließlich zuständig. Sätze 1 und 2 gelten auch, soweit in anderen Vorschriften eine andere ausschließliche Zuständigkeit bestimmt ist.
(3) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung Mahnverfahren einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte zuzuweisen, wenn dies ihrer schnelleren und rationelleren Erledigung dient. Die Zuweisung kann auf Mahnverfahren beschränkt werden, die maschinell bearbeitet werden. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen. Mehrere Länder können die Zuständigkeit eines Amtsgerichts über die Landesgrenzen hinaus vereinbaren.
Fachbeiträge • 25
- 1. BGH, Beschluss v. 19.02.2003Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 19. Februar 2003
- 2. MICRO Software AG Knowledge BaseEingeschränkter Zugriffwww.ra-micro.de · 14. August 2026
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- 5. Der Mahnbescheid - Ein ÜberblickEingeschränkter ZugriffHarald Brennecke · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 6. Entscheidung des Monats März 2025Eingeschränkter ZugriffKirsten Herchen · www.hlb-schumacher-hallermann.de · 2. April 2025
- 7. Land NRW hat keinen Anspruch auf mahngericht.deEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 8. Was Gläubiger und Schuldner wissen müssenEingeschränkter ZugriffSebastian Hofauer · www.hofauer.com · 30. März 2026
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 20/13082 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der ZivilgerichtsbarkeitBundestag Drucksachen · 30. September 2024
- 2. 21/1852 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des StiftungsregisterrechtsBundestag Drucksachen · 29. September 2025
- 3. 21/1509 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der ZivilgerichtsbarkeitBundestag Drucksachen · 8. September 2025