Version
12. Dezember 2008
12. Dezember 2008
>
Version
1. Juli 2014
1. Juli 2014
>
Version
1. Januar 2026
1. Januar 2026
>
Version
2. Februar 2026
2. Februar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Das Mahnverfahren wird von den Amtsgerichten durchgeführt. Eine maschinelle Bearbeitung ist zulässig. Bei dieser Bearbeitung sollen Eingänge spätestens an dem Arbeitstag erledigt sein, der dem Tag des Eingangs folgt. Die Akten werden elektronisch geführt (§ 298a).
(2) Ausschließlich zuständig ist das Amtsgericht, bei dem der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Hat der Antragsteller im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist das Amtsgericht Wedding in Berlin ausschließlich zuständig. Sätze 1 und 2 gelten auch, soweit in anderen Vorschriften eine andere ausschließliche Zuständigkeit bestimmt ist.
(3) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung Mahnverfahren einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte zuzuweisen, wenn dies ihrer schnelleren und rationelleren Erledigung dient. Die Zuweisung kann auf Mahnverfahren beschränkt werden, die maschinell bearbeitet werden. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen. Mehrere Länder können die Zuständigkeit eines Amtsgerichts über die Landesgrenzen hinaus vereinbaren.
Fachbeiträge • 10
- 1. Rechtsquiz zum Mahnverfahren: Unliebsame PostEingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 12. Juni 2024
- 2. Grimme & Partner Rechtsanwälte, Hamburg, ReferenzentscheidungenEingeschränkter Zugriffwww.grimme-partner.com · 6. September 2021
- 3. Mahnantrag der vermeintlichen AuslandsgesellschaftEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 3. November 2011
- 4. Mahnantrag der vermeintlichen AuslandsgesellschaftEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 3. November 2011
- 5. Verjährungshemmung durch Mahnbescheid trotz unwirksamer ZustellungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 26. März 2010
- 6. Ausgabe 17/2019 v. 9.5.2019Eingeschränkter Zugriffwww.brak.de
- 7. Erfolgsaussichten eines Mahnverfahrens bei zu erwartendem WiderspruchEingeschränkter Zugriffanwaltsblatt.anwaltverein.de · 9. Dezember 2019
- 8. Erfolgsaussichten eines Mahnverfahrens bei zu erwartendem WiderspruchEingeschränkter Zugriffanwaltsblatt.anwaltverein.de · 9. Dezember 2019