Version
1. September 2004
1. September 2004
>
Version
1. April 2005
1. April 2005
>
Version
1. April 2025
1. April 2025
>
Version
2. Februar 2026
2. Februar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Beantragt der Kläger gegen den im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht erschienenen Beklagten das Versäumnisurteil, so ist das tatsächliche mündliche Vorbringen des Klägers als zugestanden anzunehmen. Dies gilt nicht für Vorbringen zur Zuständigkeit des Gerichts nach § 29 Abs. 2, § 38 sowie für Vorbringen zur Sprache des Gerichts nach § 184a Absatz 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes.
(2) Soweit es den Klageantrag rechtfertigt, ist nach dem Antrag zu erkennen; soweit dies nicht der Fall, ist die Klage abzuweisen.
(3) Hat der Beklagte entgegen § 276 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 nicht rechtzeitig angezeigt, dass er sich gegen die Klage verteidigen wolle, so trifft auf Antrag des Klägers das Gericht die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; dies gilt nicht, wenn die Erklärung des Beklagten noch eingeht, bevor das von den Richtern unterschriebene Urteil der Geschäftsstelle übermittelt ist. Der Antrag kann schon in der Klageschrift gestellt werden. Eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ist auch insoweit zulässig, als das Vorbringen des Klägers den Klageantrag in einer Nebenforderung nicht rechtfertigt, sofern der Kläger vor der Entscheidung auf diese Möglichkeit hingewiesen worden ist.
Fachbeiträge • 85
- 1. Rechtsanwalt, IT-Fachanwalt FernerEingeschränkter Zugriffhttps://www.ferner-alsdorf.de/ · 15. Oktober 2017
- 2. Die Darlegungs- und Beweislast in der BerufsunfähigkeitsversicherungEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 30. August 2012
- 3. Die Darlegungs- und Beweislast in der BerufsunfähigkeitsversicherungEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 30. August 2012
- 4. Reduzierte Gebühr bei Säumnis? Zweites Versäumnisurteil und weitere FälleEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 25. November 2013
- 5. Reduzierte Gebühr bei Säumnis? Zweites Versäumnisurteil und weitere FälleEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 25. November 2013
- 6. Wiederholungskündigung nach Versäumnisurteil | THOLLEingeschränkter ZugriffDirk Tholl · https://kanzlei-tholl.de/blog/blog.html · 31. März 2026
- 7. ZustellungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 29. Mai 2026
- 8. VersäumnisurteilEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 17. März 2026