Version
1. September 2004
1. September 2004
>
Version
1. April 2005
1. April 2005
>
Version
1. April 2025
1. April 2025
>
Version
2. Februar 2026
2. Februar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Beantragt der Kläger gegen den im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht erschienenen Beklagten das Versäumnisurteil, so ist das tatsächliche mündliche Vorbringen des Klägers als zugestanden anzunehmen. Dies gilt nicht für Vorbringen zur Zuständigkeit des Gerichts nach § 29 Abs. 2, § 38 sowie für Vorbringen zur Sprache des Gerichts nach § 184a Absatz 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes.
(2) Soweit es den Klageantrag rechtfertigt, ist nach dem Antrag zu erkennen; soweit dies nicht der Fall, ist die Klage abzuweisen.
(3) Hat der Beklagte entgegen § 276 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 nicht rechtzeitig angezeigt, dass er sich gegen die Klage verteidigen wolle, so trifft auf Antrag des Klägers das Gericht die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; dies gilt nicht, wenn die Erklärung des Beklagten noch eingeht, bevor das von den Richtern unterschriebene Urteil der Geschäftsstelle übermittelt ist. Der Antrag kann schon in der Klageschrift gestellt werden. Eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ist auch insoweit zulässig, als das Vorbringen des Klägers den Klageantrag in einer Nebenforderung nicht rechtfertigt, sofern der Kläger vor der Entscheidung auf diese Möglichkeit hingewiesen worden ist.
Fachbeiträge • 48
- 1. Klage: Zur Abtretung der AnsprücheEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 23. April 2015
- 2. Prozessbetrug: Unmittelbares Ansetzen beim ProzessbetrugEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 8. Oktober 2017
- 3. Was nach der Abmahnung wirklich auf Sie zukommtEingeschränkter Zugriffhttps://www.odclegal.de/blog · 4. September 2026
- 4. RegelungslückeEingeschränkter ZugriffDr. Klaus Bacher · https://www.otto-schmidt.de/ · 4. April 2025
- 5. 0,5-Terminsgebühr auch ohne Antrag auf Erlass eines VersäumnisurteilsEingeschränkter ZugriffPeter Fölsch · https://www.otto-schmidt.de/ · 1. März 2017
- 6. MDR-BlogEingeschränkter ZugriffDr. Klaus Bacher · https://www.otto-schmidt.de/
- 7. Peter FölschEingeschränkter ZugriffPeter Fölsch · https://www.otto-schmidt.de/ · 24. April 2017
- 8. ZivilprozessrechtEingeschränkter ZugriffHans Christian Schwenker · https://www.otto-schmidt.de/