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Version
1. Januar 2002
1. Januar 2002
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2. Februar 2026
2. Februar 2026
(1) Die Auferlegung der Kosten und die Festsetzung eines Ordnungsmittels unterbleiben, wenn das Ausbleiben des Zeugen rechtzeitig genügend entschuldigt wird. Erfolgt die Entschuldigung nach Satz 1 nicht rechtzeitig, so unterbleiben die Auferlegung der Kosten und die Festsetzung eines Ordnungsmittels nur dann, wenn glaubhaft gemacht wird, dass den Zeugen an der Verspätung der Entschuldigung kein Verschulden trifft. Erfolgt die genügende Entschuldigung oder die Glaubhaftmachung nachträglich, so werden die getroffenen Anordnungen unter den Voraussetzungen des Satzes 2 aufgehoben.
(2) Die Anzeigen und Gesuche des Zeugen können schriftlich oder zum Protokoll der Geschäftsstelle oder mündlich in dem zur Vernehmung bestimmten neuen Termin angebracht werden.
Fachbeiträge • 39
- 1. Ordnungsgeld gegen unentschuldigt ausbleibenden ZeugenEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 18. Juni 2024
- 2. Teilnahme per VideokonferenzEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 31. März 2023
- 3. Ordnungsgeld gegen den VorstandEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 22. Februar 2015
- 4. Ordnungsmittel bei unentschuldigtem Ausbleiben eines ZeugenEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 8. Februar 2024
- 5. Sofortige Beschwerde gegen OrdnungsmittelEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 7. Februar 2022
- 6. Ordnungsgeldbeschluss gegen nicht erschienenen ZeugenEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 18. Juni 2024
- 7. Ordnungsgeld bei BeweisaufnahmeEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 3. Mai 2023
- 8. unzureichende Entschuldigung für Ausbleiben ZeugenEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 27. März 2023
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 20/8095 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den FachgerichtsbarkeitenBundestag Drucksachen · 23. August 2023