(1) Arbeitseinkommen, das in Geld zahlbar ist, kann nur nach Maßgabe der §§ 850a bis 850i gepfändet werden.
(2) Arbeitseinkommen im Sinne dieser Vorschrift sind die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten, Arbeits- und Dienstlöhne, Ruhegelder und ähnliche nach dem einstweiligen oder dauernden Ausscheiden aus dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis gewährte fortlaufende Einkünfte, ferner Hinterbliebenenbezüge sowie sonstige Vergütungen für Dienstleistungen aller Art, die die Erwerbstätigkeit des Schuldners vollständig oder zu einem wesentlichen Teil in Anspruch nehmen.
(3) Arbeitseinkommen sind auch die folgenden Bezüge, soweit sie in Geld zahlbar sind:
- a)
- Bezüge, die ein Arbeitnehmer zum Ausgleich für Wettbewerbsbeschränkungen für die Zeit nach Beendigung seines Dienstverhältnisses beanspruchen kann;
- b)
- Renten, die auf Grund von Versicherungsverträgen gewährt werden, wenn diese Verträge zur Versorgung des Versicherungsnehmers oder seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen eingegangen sind.
(4) Die Pfändung des in Geld zahlbaren Arbeitseinkommens erfasst alle Vergütungen, die dem Schuldner aus der Arbeits- oder Dienstleistung zustehen, ohne Rücksicht auf ihre Benennung oder Berechnungsart.
Fachbeiträge • 201
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- 2. Riester-Rente in der Insolvenz unpfändbar laut BGH-UrteilEingeschränkter ZugriffDr. V. Ghendler · www.anwalt-kg.de · 16. November 2017
- 3. Publikationen Dr. Timm NissenEingeschränkter ZugriffRalf Kruse · www.nb-law.de · 17. September 2022
- 4. Haftung für Gewerbesteuer - Stadt will keine Pfändungsfreigrenze anerkennenEingeschränkter ZugriffFrage Steller · www.anwalt-kg.de · 12. August 2020
- 5. Welche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind pfändbar?Eingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 18. Juni 2025
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Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/24921 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. November 2020 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 4. Dezember 2020
- 2. 19/23171 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/19850 - Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz - PKoFoG)Bundestag Drucksachen · 7. Oktober 2020
- 3. 19/19850 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz - PKoFoG)Bundestag Drucksachen · 10. Juni 2020
- 4. 19/27636 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften (Gerichtsvollzieherschutzgesetz - GvSchuG)Bundestag Drucksachen · 17. März 2021