(1) Arbeitseinkommen, das in Geld zahlbar ist, kann nur nach Maßgabe der §§ 850a bis 850i gepfändet werden.
(2) Arbeitseinkommen im Sinne dieser Vorschrift sind die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten, Arbeits- und Dienstlöhne, Ruhegelder und ähnliche nach dem einstweiligen oder dauernden Ausscheiden aus dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis gewährte fortlaufende Einkünfte, ferner Hinterbliebenenbezüge sowie sonstige Vergütungen für Dienstleistungen aller Art, die die Erwerbstätigkeit des Schuldners vollständig oder zu einem wesentlichen Teil in Anspruch nehmen.
(3) Arbeitseinkommen sind auch die folgenden Bezüge, soweit sie in Geld zahlbar sind:
- a)
- Bezüge, die ein Arbeitnehmer zum Ausgleich für Wettbewerbsbeschränkungen für die Zeit nach Beendigung seines Dienstverhältnisses beanspruchen kann;
- b)
- Renten, die auf Grund von Versicherungsverträgen gewährt werden, wenn diese Verträge zur Versorgung des Versicherungsnehmers oder seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen eingegangen sind.
(4) Die Pfändung des in Geld zahlbaren Arbeitseinkommens erfasst alle Vergütungen, die dem Schuldner aus der Arbeits- oder Dienstleistung zustehen, ohne Rücksicht auf ihre Benennung oder Berechnungsart.
Fachbeiträge • 108
- 1. Inflationsausgleichsprämie - und ihre PfändungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 29. Mai 2024
- 2. Überzahlte Bezüge und die Aufrechnung des DienstherrenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 28. Januar 2011
- 3. AufrechnungsverbotEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 21. Mai 2026
- 4. Gehaltsabtretungen und Abfindungen in der InsolvenzEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 7. Juni 2010
- 5. GehaltspfändungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 29. Mai 2024
- 6. BAG Urteil vom 24.03.2009 - 9 AZR 733/07Eingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 24. März 2009
- 7. LAG Berlin-Brandenburg Urteil vom 23.02.2022 - 23 Sa 1254/21Eingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 23. Februar 2022
- 8. BruttolohnEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 10. Juli 2026