Version
1. Januar 2002
1. Januar 2002
>
Version
2. Februar 2026
2. Februar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Das Beschwerdegericht entscheidet durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter oder einem Rechtspfleger erlassen wurde. Der Einzelrichter überträgt das Verfahren dem Beschwerdegericht zur Entscheidung in der im Gerichtsverfassungsgesetz vorgeschriebenen Besetzung, wenn
- 1.
- die Sache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist oder
- 2.
- die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat.
Fachbeiträge • 63
- 1. Nachträgliche Zulassung der RechtsbeschwerdeEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 9. Januar 2013
- 2. RechtsfortbildungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 18. März 2026
- 3. Grundsätzliche Bedeutung - und der originäre EinzelrichterEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 23. Februar 2016
- 4. Originärer EinzelrichterEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 10. Oktober 2019
- 5. BeschwerdeverfahrenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 19. Februar 2025
- 6. Rechtsbeschwerde 2Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 21. September 2021
- 7. KostenfestsetzungsbeschlussEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 16. Oktober 2019
- 8. Beschwerde 3Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 30. April 2020