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1. Januar 2002
1. Januar 2002
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2. Februar 2026
2. Februar 2026
Das Beschwerdegericht entscheidet durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter oder einem Rechtspfleger erlassen wurde. Der Einzelrichter überträgt das Verfahren dem Beschwerdegericht zur Entscheidung in der im Gerichtsverfassungsgesetz vorgeschriebenen Besetzung, wenn
- 1.
- die Sache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist oder
- 2.
- die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat.
Fachbeiträge • 171
- 1. BGH, Beschluss v. 24.11.2011Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 24. November 2011
- 2. BGH, Beschluss v. 28.04.2016Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 28. April 2016
- 3. BGH, Beschluss v. 30.04.2020Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 30. April 2020
- 4. „Ich allein weiß, was schwierig ist“, dachte der Einzelrichter - und verstieß gegen das Grundgesetz (BGH VI ZB 2/18)Eingeschränkter ZugriffDr. Stephan Rißmann · www.fachanwalt-erbrecht.de · 22. Februar 2019
- 5. OLG Hamm 25 W 146/19Eingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 18. September 2022
- 6. BGH, Beschluss v. 10.11.2003Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 10. November 2003
- 7. Urheberrecht: Anforderungen an die Darlegung der AktivlegitimationEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Frank Weiß · www.ratgeberrecht.eu · 9. März 2015
- 8. BGH, Beschluss v. 07.01.2016Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 7. Januar 2016