Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. Juli 2002
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1. April 2005
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2. Februar 2026
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Lässt sich die formgerechte Zustellung eines Dokuments nicht nachweisen oder ist das Dokument unter Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften zugegangen, so gilt es in dem Zeitpunkt als zugestellt, in dem das Dokument der Person, an die die Zustellung dem Gesetz gemäß gerichtet war oder gerichtet werden konnte, tatsächlich zugegangen ist.
Fachbeiträge • 361
- 1. Beweiskraft einer PostzustellungsurkundeEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 16. März 2012
- 2. Zustellungsmängel - das fehlende Datum auf dem UmschlagEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 10. Dezember 2015
- 3. Formen, Fristen und Heilung von FehlernEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-steinwachs.de · 19. September 2026
- 4. Zu den Voraussetzungen eines EinwilligungsvorbehaltsEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 10. September 2021
- 5. Ingangsetzung einer Frist in Betreuungssachen nur bei Zustellung an BetroffenenEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 28. August 2019
- 6. Schleichwerbung durch Instagram-PostsEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Frank Weiß · www.ratgeberrecht.eu · 11. April 2018
- 7. Bußgeldbescheid: Keine korrekte Zustellung per WhatsAppEingeschränkter ZugriffSusanne Ferlings · www.anwalt-paderborn.com · 6. Januar 2021
- 8. Heizkostenabrechnung: Vermieter muss sprunghaften Verbrauchsanstieg erklärenEingeschränkter ZugriffJurial® Rechtsanwaltskanzlei · www.jurial.de · 11. Juni 2026
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 20/1416 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie sonstiger Vorschriften - Drucksache 20/1110 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 13. April 2022