(1) Die Bundeswehrverwaltung wird in bundeseigener Verwaltung mit eigenem Verwaltungsunterbau geführt. Sie dient den Aufgaben des Personalwesens und der unmittelbaren Deckung des Sachbedarfs der Streitkräfte. Aufgaben der Beschädigtenversorgung und des Bauwesens können der Bundeswehrverwaltung nur durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, übertragen werden. Der Zustimmung des Bundesrates bedürfen ferner Gesetze, soweit sie die Bundeswehrverwaltung zu Eingriffen in Rechte Dritter ermächtigen; das gilt nicht für Gesetze auf dem Gebiete des Personalwesens.
(2) Im übrigen können Bundesgesetze, die der Verteidigung einschließlich des Wehrersatzwesens und des Schutzes der Zivilbevölkerung dienen, mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen, daß sie ganz oder teilweise in bundeseigener Verwaltung mit eigenem Verwaltungsunterbau oder von den Ländern im Auftrage des Bundes ausgeführt werden. Werden solche Gesetze von den Ländern im Auftrage des Bundes ausgeführt, so können sie mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen, daß die der Bundesregierung und den zuständigen obersten Bundesbehörden auf Grund des Artikels 85 zustehenden Befugnisse ganz oder teilweise Bundesoberbehörden übertragen werden; dabei kann bestimmt werden, daß diese Behörden beim Erlaß allgemeiner Verwaltungsvorschriften gemäß Artikel 85 Abs. 2 Satz 1 nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.
Fachbeiträge • 8
- 1. Sicherheit geht uns alle an: Das sagen die sicherheitspolitischen SprecherEingeschränkter Zugriffwww.dbwv.de · 14. Juli 2026
- 2. BVerwG 6 P 13.05, Beschluss vom 14. Juni 2006Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 3. BVerwG 8 B 129.09, Beschluss vom 29. Juni 2010Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 4. BVerwG 1 WB 39.06, Beschluss vom 27. November 2007Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 5. BVerwG 2 A 9.07, Urteil vom 16. Oktober 2008Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 6. BVerwG 2 B 104.15, Beschluss vom 27. April 2016Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 7. Veröffentlichungen Prof. Dr. Dr. Durner, LL.M.Eingeschränkter Zugriffwww.jura.uni-bonn.de
- 8. Veröffentlichungen Prof. Dr. Dr. Durner, LL.M.Eingeschränkter Zugriffwww.jura.uni-bonn.de
Öffentliche Quellen • 32
- 1. 18/13000 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018)Bundestag Drucksachen · 11. August 2017
- 2. 19/4208 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/3958 - Kapazitäten zur Bekämpfung von Wald- und FlächenbrändenBundestag Drucksachen · 10. September 2018
- 3. 18/10943 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts zur Sicherstellung der Ernährung in einer VersorgungskriseBundestag Drucksachen · 23. Januar 2017
- 4. 19/3400 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019)Bundestag Drucksachen · 10. August 2018
- 5. 18/11325 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU - DSAnpUG-EU)Bundestag Drucksachen · 24. Februar 2017
- 6. 19/1700 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018)Bundestag Drucksachen · 4. Mai 2018
- 7. 19/11800 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020)Bundestag Drucksachen · 9. August 2019
- 8. 19/10041 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Mai 2019 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 10. Mai 2019