(1) Alle Einnahmen und Ausgaben des Bundes sind in den Haushaltsplan einzustellen; bei Bundesbetrieben und bei Sondervermögen brauchen nur die Zuführungen oder die Ablieferungen eingestellt zu werden. Der Haushaltsplan ist in Einnahme und Ausgabe auszugleichen.
(2) Der Haushaltsplan wird für ein oder mehrere Rechnungsjahre, nach Jahren getrennt, vor Beginn des ersten Rechnungsjahres durch das Haushaltsgesetz festgestellt. Für Teile des Haushaltsplanes kann vorgesehen werden, daß sie für unterschiedliche Zeiträume, nach Rechnungsjahren getrennt, gelten.
(3) Die Gesetzesvorlage nach Absatz 2 Satz 1 sowie Vorlagen zur Änderung des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplanes werden gleichzeitig mit der Zuleitung an den Bundesrat beim Bundestage eingebracht; der Bundesrat ist berechtigt, innerhalb von sechs Wochen, bei Änderungsvorlagen innerhalb von drei Wochen, zu den Vorlagen Stellung zu nehmen.
(4) In das Haushaltsgesetz dürfen nur Vorschriften aufgenommen werden, die sich auf die Einnahmen und die Ausgaben des Bundes und auf den Zeitraum beziehen, für den das Haushaltsgesetz beschlossen wird. Das Haushaltsgesetz kann vorschreiben, daß die Vorschriften erst mit der Verkündung des nächsten Haushaltsgesetzes oder bei Ermächtigung nach Artikel 115 zu einem späteren Zeitpunkt außer Kraft treten.
Fachbeiträge • 26
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- 2. Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Nachtragshaushalt 2021 auf staatliche Beihilfen und FörderprogrammeEingeschränkter ZugriffKerstin Rohde · www.legal.pwc.de · 17. November 2023
- 3. BVerfG mit Grundsatzurteil zur SchuldenbremseEingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 15. November 2023
- 4. Bürokratieabbau als sicherheitspolitische Notwendigkeit?Eingeschränkter ZugriffDgkorff · www.grafkerssenbrock.com · 23. April 2026
- 5. Andreas Winhart: Haushaltschaos verhindern, Bürger schützen - Die Staatsregierung muss endlich einen verfassungsgemäßen Haushalt vorlegen!Eingeschränkter ZugriffRedaktion · www.afd-landtag.bayern · 30. November 2023
- 6. Andreas Winhart: Haushaltschaos verhindern, Bürger schützen - Die Staatsregierung muss endlich einen verfassungsgemäßen Haushalt vorlegen!Eingeschränkter ZugriffRedaktion · www.afd-landtag.bayern · 30. November 2023
- 7. Andreas Winhart: Haushaltschaos verhindern, Bürger schützen - Die Staatsregierung muss endlich einen verfassungsgemäßen Haushalt vorlegen!Eingeschränkter ZugriffRedaktion · www.afd-landtag.bayern · 30. November 2023
- 8. CoronaVO - befristete Untersagung des Betriebs von ProstitutionsstättenEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 23. November 2020
Öffentliche Quellen • 25
- 1. 21/779 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)Bundestag Drucksachen · 7. Juli 2025
- 2. 21/3200 - Unterrichtung: Bemerkungen 2025 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2024)Bundestag Drucksachen · 10. Dezember 2025
- 3. 21/500 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)Bundestag Drucksachen · 26. Juni 2025
- 4. 21/501 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) - Drucksache 21/500 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 6. August 2025
- 5. 21/2595 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen - Drucksache 20/12195 - Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2023 - Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2023 - b) zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof - Drucksachen 20/14000, 21/1541 Nr. 22 - Bemerkungen 2024 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2023) c) zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof - Drucksache 21/100 - Bemerkungen 2024 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes - Ergänzungsband -Bundestag Drucksachen · 5. November 2025
- 6. 21/2063 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/600, 21/602, 21/2669 Nr. 1 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026)Bundestag Drucksachen · 21. November 2025
- 7. 21/1538 - Antrag: Neufassung der Geschäftsordnung des Deutschen BundestagesBundestag Drucksachen · 9. September 2025
- 8. 21/602 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) - Drucksache 21/600 - und Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 - Drucksache 21/601 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 22. Oktober 2025